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Fünf Unfallfluchten am Wochenende im Stadtgebiet

Landshut - pol (12.02.2024) Zu mehreren Unfallfluchten kam es in den vergangenen Tagen im Landshuter Stadtgebiet. Die Polizeiinspektion Landshut ermittelt. Die erste Unfallflucht ereignete sich bereits am vergangenen Mittwoch auf einem Parkplatz hinter dem Klinikum in der Professor-Buchner-Straße. Hier parkte eine 38-jährige Landshuterin zwischen 7:15 Uhr und 16:10 Uhr ihren Skoda.

Ein Unbekannter fuhr dabei gegen die vordere linke Stoßstange, sodass ein Schaden in Höhe von circa 2.000 Euro entstand. Im Anschluss flüchtete der Verkehrsteilnehmer.

Am Donnerstagvormittag kam es gegen 7:15 Uhr zu einer Unfallflucht in der Seligenthalerstraße 15. Hier fuhr ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer an den geparkten VW Golf einer 34-Jährigen aus dem Landkreis Landshut. Nach dem Unfall entfernte sich der Verursacher, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Es entstand ein Sachschaden vorne links in Höhe von circa 1.500 Euro.

Im Zeitraum von 6. Februar, 14 Uhr bis 9. Februar, 9 Uhr ereignete sich auf dem Uniapart Parkplatz in der Niedermayerstraße 80 in Landshut ebenfalls eine Unfallflucht. Hier stieß ein bislang Unbekannter gegen den geparkten Ford Fiesta einer 20-Jährigen aus dem Landkreis Freising, wodurch ein Schaden im Bereich des linken Hecks in Höhe von circa 1.500 Euro entstand. Auch hier kam der Verursacher seinen gesetzlichen Pflichten nicht nach. Eine Schadensregulierung war somit nicht möglich.

Zu einem Parkrempler kam es am Freitag, 9. Februar, gegen 17 Uhr auf einem Parkplatz in der Ludwig-Erhard-Straße 9. Dort verursachte ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer einen Schaden an der Front eines grauen VW Passat. Der Sachschaden wird auf circa 1.500 Euro geschätzt. Nach dem Zusammenstoß entfernte sich der Verursacher von der Örtlichkeit, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen.

Die letzte gemeldete Unfallflucht ereignete sich schließlich am Freitag gegen 17:45 Uhr in der Neustadt 442. Dort verursachte ein Unbekannter einen nicht unerheblichen Schaden am rechten hinteren Kotflügel eines geparkten Landrovers eines 53-jährigen Landshuters. Auch hier machte sich der Unfallverursacher aus dem Staub, ohne sich um die gesetzlich vorgeschriebene Schadensregulierung zu kümmern. Die Höhe des Schadens wird auf circa 4.000 Euro geschätzt.

Die Polizei Landshut hat in allen fünf Fällen Ermittlungen wegen des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet und bittet Zeugen, die Hinweise auf die Unfallverursacher geben können, sich unter der 0871/9252-0 zu melden.

Die Polizeiinspektion Landshut weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Unfallbeteiligte nach einem Verkehrsunfall gesetzliche Pflichten haben. So muss man insbesondere zugunsten von anderen Unfallbeteiligten die Feststellung der eigenen Personalien und des Fahrzeuges ermöglichen. Sollte kein anderer Unfallbeteiligter vor Ort sein, so muss man eine angemessene Zeit vor Ort warten und darf sich nicht eigenmächtig vom Unfallort entfernen. Es muss in solchen Fällen die Polizei verständigt werden, die sich der Sache annimmt.

Der Gesetzgeber sieht bei Unfallfluchten Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor.

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