Landshut - pol (31.08.2024) Ein 32-jähriger Landshuter wollte am Freitagabend das Feuerwerk der Herbstdult aus einer ganz besonderen Perspektive beobachten, hierzu steuerte er seine private Drohne über das Dultgelände.
Jedoch hatte der Hobbypilot weder eine Aufstiegserlaubnis vom Luftamt Süd, noch konnte er die vorgeschriebene Versicherung vorweisen. Auch die zwingend erforderliche Kennzeichnung der Drohe war nicht vorhanden. Somit war er gezwungen auf Anweisung der Polizei seinen Flug abzubrechen. Ihn erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.