Landshut - pol (13.01.2025) Die Kontrolle eines 20-Jährigen aus Altdorf brachte am Freitag, 10. Januar, gegen 20 Uhr ein verbotenes Messer zum Vorschein. Das Messer war in geschlossenem Zustand in Form und Größe wie eine handelsübliche Kreditkarte. Zudem konnte es mit nur einer Hand, wie ein Einhandmesser, geöffnet werden. Nach dem Waffengesetz sind alle Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen, in Deutschland verboten.
Außerdem ist nach dem Waffengesetz das Führen von Einhandmessern unabhängig von der Klingenlänge verboten. Über die Herkunft des Messers gab der 20-Jährige an, es in Tschechien gekauft zu haben. Gegen ihn wird wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz ermittelt.