
Sichergestelltes Bargeld - Foto: KPI(Z) BAB A3
Passau - pol (04.03.2025) Am Mittwochnachmittag (26.02.) kontrollierten Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Passau einen Pkw auf der A3. Im Rahmen der Kontrolle fanden sie eine größere Menge Bargeld. Gegen 16 Uhr kontrollierten die Fahnder einen Peugeot mit ungarischer Zulassung auf der A3 in Fahrtrichtung Suben. Der 37-jährige Fahrer mit syrischer Staatsangehörigkeit gab an, auf dem Weg nach Ungarn zu sein.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs fanden die Beamten ein Schmuggelversteck, in dem sich mehr als 20 Geldbündel mit Bargeld in Höhe von 500.000 Euro befanden, welches sichergestellt wurde.
Der Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Die Kriminalpolizeiinspektion Niederbayern hat zusammen mit der Generalstaatsanwaltschaft München die Ermittlungen wegen des Tatverdachts der Geldwäsche übernommen. Einziehung von Vermögen unklarer bzw. krimineller Herkunft leichter möglich Mit der Strafrechtsänderung 2017 können die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte Vermögenswerte mit unklarer bzw. krimineller Herkunft leichter einziehen – der Nachweis einer konkreten strafbaren Handlung ist hierfür nicht notwendig. Es reichen Indizien dafür, dass die sichergestellten Gelder allgemein aus (irgendwelchen) Straftaten stammen. Auch die niederbayerischen Polizeidienststellen gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft München und den Justizbehörden vor Ort greifen vermehrt auf die rechtlichen Möglichkeiten zurück, um Taterträge zu sichern – denn: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“.

