Ergolding - pol (27.03.2025) Der Verkauf eines Artikels im Internet führte anstatt zur Bezahlung zu einer Abbuchung. Ein unbekannter Täter nahm Kontakt zu der 40-Jährigen Verkäuferin auf und erklärte, die Ware kaufen zu wollen. Zur Bezahlung schickte der Unbekannte einen QR-Code, über den die Geschädigte zu einer Website weitergeleitet wurde.
Dort wurde sie aufgefordert, ihre Bankdaten einzugeben, damit die Zahlung erfolgen kann. Statt aber den Verkaufspreis zu erhalten, stellte die Geschädigte zwei unberechtigte Abbuchen von über 3.500 Euro fest. Die Polizei ermittelt u. a. wegen Betrugs.

