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Zahl der toten Greifvögel bei Simbach erhöht sich auf 15

Polizei Greifvögel

35 Einsatzkräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei waren an der Suchaktion beteiligt. - Foto: W. Götz

Simbach b. Landau - pol (30.07.2025) Nach dem Fund mehrerer Vögel, darunter geschützte Greifvögel und Krähenarten, wurde das Gebiet in einem Waldstück bei Simbach von Einsatzkräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei großräumig abgesucht. Der Einsatz wurde von der Polizeiinspektion Landau a.d.Isar koordiniert – dort laufen auch die aktuellen Ermittlungen.

Insgesamt rund 35 Einsatzkräfte waren an der heutigen Absuche bis gegen 14.30 Uhr beteiligt. Nachdem hierbei noch zwei weitere tote Vögel, ein Rotmilan sowie ein Kolkrabe, aufgefunden worden sind, erhöhte sich die Gesamtzahl der verendeten Tiere auf mittlerweile 15.

Erste Untersuchungsergebnisse des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sind voraussichtlich morgen zu erwarten

Greifvögel sind streng geschützt

Greifvögel stehen unter dem strengem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Daher ist es zum Bespiel verboten, die Tiere zu jagen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Die Tötung von Greifvögeln ist kein Kavaliersdelikt! Zuwiderhandlungen stellen eine Straftat dar, die mit Freiheitsstraße bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet wird.

Fund eines toten Greifvogels

Nicht jeder tote Greifvogel fiel auch einer Straftat zum Opfer. Hinweise für ein nicht natürlich verendetes Tier können sein:

  • Mehrere Greifvogel- oder Vogelkadaver in räumlicher Nähe zueinander
  • Auffällige Fleischköder in der Nähe des toten Tieres
  • Fleischreste im Schnabel
  • Auffällige Einfärbung am Schnabel, an der Schnabelschleimhaut oder am Federkleid (meist blau-violett oder blau)
  • Verkrampfte Fänge (Füße)
  • Schusswunden
  • Traumatische Verletzungen am Kopf / Nacken

Verhaltenstipps im Verdachtsfall

  • Fassen Sie den Tierkadaver nicht an. Verwendete Giftstoffe können auch für Menschen eine Gefahr darstellen.
  • Nehmen Sie den Tierkadaver unter keinen Umständen selbst mit. Da die Tiere streng geschützt sind, kann dies eine Straftat darstellen.
  • Merken Sie sich den Fundort und machen Sie, wenn möglich, Fotos der Auffindesituation.
  • Teilen Sie den Fund umgehend der Polizei mit.
  • Bleiben Sie nach Möglichkeit bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort.

Der Tierschutz ist dem Polizeipräsidium Niederbayern ein besonderes Anliegen. Aus diesem Grund beteiligen sich niederbayerische Polizeibeamte am Projekt wildLIFEcrime, das vom WWF Deutschland geleitet und von der europäischen Kommission gefördert wird. Als länderübergreifendes EU-LIFE-Projekt setzt sich wildLIFEcrime aktiv für den Schutz von Wildtieren – wie Greifvögel, Luchse oder Wölfe – in Deutschland und Österreich ein. Durch eine enge Zusammenarbeit von insgesamt 13 Projektpartnern verschiedener Organisationen, soll Wildtierkriminalität nachhaltig reduziert werden. Nähere Informationen zum Projekt finden Sie unter https://wildlifecrime.info/.  

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