Landshut - pol (30.08.2025) Mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr muss ein E-Scooter Fahrer rechnen, der am Freitagnachmittag in der Johannisstraße kontrolliert wurde. Landshuter Polizisten unterzogen den 31-jährigen Landshuter gegen 21:45 Uhr mit seinem E-Scooter einer Verkehrskontrolle.
Hier stellten die Beamten eine erhebliche Alkoholisierung fest, die durch einen Atemalkoholtest bestätigt wurde. Der E-Scooter blieb vor Ort stehen, während der Fahrzeugführer eine Blutentnahme im Krankenhaus über sich ergehen lassen musste. Die Polizei Landshut weist vorsorglich nochmals daraufhin, dass beim Führen eines E-Scooters dieselben gesetzlichen Bestimmungen gelten wie beispielsweise beim Führen eines PKW. Somit ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit bereits bei 0,5 Promille gegeben. Eine Straftat grundsätzlich ab 1,1 Promille, bei entsprechenden Ausfallerscheinungen wie Fahrfehlern oder einen Unfall jedoch bereits ab 0,3 Promille.

