Landshut - pol (24.01.2026) Im Feierabendverkehr kam es am 23. Januar gegen 18:20 Uhr zu einem Verkehrsunfall zwischen einer Fahrradfahrerin und einer Autofahrerin. Die Fahrzeuglenkerin wollte mit ihrem Pkw auf die Niedermayerstraße einbiegen, als die Radlerin auf der entgegengesetzten Seite stadteinwärts auf dem Radweg fuhr. Beim Einfahrvorgang kam es dann zum Zusammenstoß.
In Folge dessen stürzte die Radlerin und zog sich leichte Blessuren zu. Diese wurden vor Ort durch den Rettungsdienst versorgt. Die Fahrerin blieb unverletzt. Am Pkw entstand geringer, dreistelliger Sachschaden. Sowohl der Pkw als auch das Fahrrad waren weiterhin fahrbereit. Gegen die Fahrerin wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

