
Ab 1. Januar werden Stadt und Landkreis Landshut Teil des Münchner Verkehrsverbund. v. l.: MVV-Geschäftsführer Dr. Bernd Rosenbusch, OB Alexander Putz und Landrat Peter Dreier. - Foto: W. Götz
Landshut - pm (19.12.2025) Zum 1. Januar 2026 treten die Landkreise Garmisch-Partenkirchen, die Stadt und der Landkreis Landshut sowie der Landkreis Mühldorf a. Inn dem Münchner Verkehrs- und Tarifverbund MVV bei. Rund 450.000 Menschen mehr als bisher können dann, ebenso wie alle bisherigen MVV-Nutzenden, unter anderem von einem vereinfachten Tarif sowie einer übergreifenden Fahrplan- und Tarifauskunft profitieren.
Insgesamt leben dann 4,15 Millionen Menschen im MVV-Verbundraum. Im MVV-Tarif gibt es ab Januar 2026 einige Neuerungen, unter anderem für Familien und Pendler.
Umsetzungsarbeiten laufen auf Hochtouren, u.a.:
- Tarifschulungen für neue Verkehrsunternehmen
- Haltestellen-Anpassung/-Überarbeitung nach MVV-Standard
- Nachrüstung von ca. 300 Bussen
- Anschaffung von ca. 100 neuen Bordrechnern
- Einbau von ca. 150 neuen Entwertern in Bussen
- Überprüfung von Linienführungen und Fahrplantabellen
- Einpflegen dieser neuen Daten in die DIVA-Datenbank
- Erstellung und Aushang von Fahrplänen
MVV-Tarif wird noch kinderfreundlicher:
Gute Nachrichten fur Familien und alle, die mit Kindern unterwegs sind. Ab 1. Januar 2026 gilt für die Single-Tageskarte eine neue Regelung:
Kostenlose Mitnahme von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren:
- Eigene Kinder: beliebig viele
- Fremde Kinder: maximal 3
- Enkelkinder: gelten als eigene Kinder
- Nichten und Neffen: gelten nicht als eigene Kinder
Erleichterungen für Kindergartenausflüge:
Kinder, die bereits sechs Jahre alt sind, benötigen bei Ausflügen mit dem Kindergarten kein eigenes Ticket mehr.
Einführung des „1-Zonen-Tarifs“ – bis zu 50 Prozent günstiger:
Mit dem neuen Tarifmodell wird die Preisstruktur deutlich vereinfacht und attraktiver gestaltet. Fahrten innerhalb einer einzigen Zone im Umland (Zonen 2 bis 12) werden künftig bis zu 50 Prozent günstiger. Dies betrifft sowohl Einzelfahrkarten als auch Tagestickets und insbesondere Streifenkarten (nicht mit Streifenkarte U21 möglich):
Ein Streifen gilt nun für eine Fahrt durch eine ganze Zone – nicht mehr nur für eine Kurzstrecke. Davon profitieren vor allem Pendler und Gelegenheitsfahrer, die sich innerhalb einer Zone bewegen.

