Noch ein Nachtrag zum Thema Schiedsgerichtsverfahren. Es gibt derzeit 134 bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten, in denen vor allem auf Druck Deutschlands Investitionsschutzklauseln und die Möglichkeit von Schiedgerichtsverfahren integriert wurden. Darüber hat sich von den heutigen Anti-TTIP-Aktivisten noch nie jemand echauffiert, geschweige denn, dass es jemals zu Problemen geführt hätte. Nun verhandeln wir als Abkommen Nummer 135 - da stellt das auf einmal ein Riesenproblem dar. Der einzige Grund dafür ist, dass die Grünen wieder ein Thema entdeckt haben, mit dem man Ängste schüren und Hysterie erzeugen kann. Andere springen in vorauseilendem Gehorsam auf den Zug auf, anstatt sich ordentlich zu informieren. Wie sollen wir es eigentlich in Zukunft machen? Also bei Abkommen 136, z.B. mit Guatemala (oder einem vergleichbaren Land)? Bestehen wir da wieder auf Investitionsschutz für deutsche Firmen? Wie eigenartig wäre das denn? Freundliche Grüße Alexander Putz. PS: ich bin übrigens absolut dafür, dass man die TTIP-Verhandlungen dafür nutzt ein entsprechendes Abkommen mit den USA zum Thema "Datenschutz" und "Spionage" zu vereinbaren. Was für eine Chance, auch hier einen großen Schritt weiter zu kommen! - Gez. Alexander Putz

