o.g. Artikel Windkraft

Liebe Rosi Steinberger, hier die "Neue" 10-H-Regelung - der Gesetzestext. Windkrafträder müssen einen Mindestabstand von 10H (H = Nabenhöhe der Windkraft- anlage zuzüglich Radius des Rotors) zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen einhalten. Dieser Mindestabstand kann unterschritten werden, wenn sich die Betroffenen vor Ort mehrheitlich einig sind (Gemeinderatsbeschluss oder Bürgerentscheid). Die Gemein-den können dann abweichende Festsetzungen in ihren Bebauungsplänen treffen. Bei der Unterschreitung des Abstand von 10-H sollen die Belange der Nachbargemeinden stärker einbezogen werden. Eine Unterschreitung von 10-H ist auch in gemmeindefreien Gebieten möglich, wenn die angrenzenden Kommunen dies befürworten. WINDKRAFT: MITBESTIMMUNG FÜR KOMMUNEN UND BÜRGER - PS: Jetzt kannst Du endlich einmal, bei einem Antrag zum Bau eines Windkraftrades im Gemeindegebiet Kumhausen "Farbe bekennen". Dich frei entscheiden und dem Bürger die ware Rosi Steinberger offerrieren. Tausendmal im Jahr kritisierst Du Seehofer und seine Minister, bin ja gespannt wie Du entscheidest, wenn zwischen Kumhausen und Tiefenbach z.b. in Goldern oder in der Nähe vom "Beisenberg" ein Windrat entsteht. - Gez. Siegfried Ziegler, Rottenburg