Berufsschulbauten und Kosten

Ich finde es hochinteressant, dass wir heute "nur" von 11 Millionen € Kostenmehrungen sprechen. Dies stellt sich nur so dar, weil hier mit der Kostenberechnung 2010 (Grundlage für die Fördermittelanträge) verglichen wird. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für das Projekt lagen die Schätzkosten jedoch noch weit darunter. Stadtrat Norbert Hoffmann hat in der Plenarsitzung vom Dienstag daran erinnert und bat , dass diese Zahlen noch einmal genannt werden, was leider nicht der Fall war. Nach Erzählungen von früheren Beteiligten wurde jedenfalls einst von noch viel niedrigeren Kosten ausgegangen. An diesem Beispiel zeigt sich ein Grundproblem öffentlicher Bauvorhaben: Entscheidungen werden auf Basis von Planungen gefällt, die bei weitem noch einer Ausarbeitungstiefe entsprechen, die eine zuverslässige Kostenberechnung ermöglicht. Selbst zum Zeitpunkt des Fördermittelantrags war diese Planungstiefe offenbar noch nicht ausreichend gegeben. So stand in der Tischvorlage der Sitzung wörtlich: "Die Kostenberechnung mit Stand vom Juni 201 wurde bewusst vom Bauherrn ohne Baupreiserhöhung (Bauindex) und Zuschlag für Risiken vorgegeben. Darüber hinaus war der Planungsstand in einigen Teilbereichen noch nicht so detailliert vorgenommen worden, um gesicherte Kostenwerte zu haben." ..... und weiter ..... "Darüber hinaus sind nach dem Entwurf vom Bauherrn auch einige Änderungen vorgenommen worden, die in der Kostenberechnung noch nicht enthalten waren. viele Änderungen ergaben sich durch Nutzernotwendigkeiten oder Planungsvertiefungen." Baufachleute wissen, was sich hinter diesen Verklausulierungen versteckt. "Wir haben auf Basis unvollständiger und noch nicht abgestimmter Planungen entschieden und haben uns mit den Details der Planungen erst zu einem Zeitpunkt beschäftigt, zu dem der Bau im Gange war." Fahrlässig ist dieses Vorgehen insbesondere deswegen, weil man so u.U. den Fördermittelanteil der entstandenen Mehrkosten verliert. Somit hätte die La-Rundschau tatsächlich recht und Stadt und Landkreis würden doppelt bestraft. Wobei man tatsächlich von einer Selbstbestrafung sprechen kann. -  Freundliche Grüße, Alexander Putz