Alle Landshuter kennen und schätzen das Salzdorfer Tal als ein Geschenk für Naturliebhaber, als grüne Lunge im Stadtbereich, als schützenswertes Stück Natur auch im Sinne der Bayerischen Verfassung. In Art. !41 BV steht unter der Überschrift Naturschutz "Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für kommende Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut". Die Sozialpflichtigkeit von Eigentum -,hier der Erhalt des Salzdorfer Tals als Erholungsgebiet und grüne Lunge der Stadt Landshut,- verlangt nach einer zukunftssicheren Lösung. Das ist die Ausweisung des Salzdorfer Tals als Landschaftsschutzgebiet durch Stadtratsbeschluß. Nur so kann eine zukünftige Bebauung , mal zur angeblichen "Abrundung" der vorhandenen Siedlungen, mal aus Gründen der Bodenspekulation auf Dauer verhindert werden."Eigentum verpflichtet" und "sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen, steht in Artikel 14 Abs.2 Grundgesetz und der gilt auch für die Salzdorfer Grundstücksbesitzer und sollte für alle Wähler eine Entscheidungshilfe bei der Stadtratswahl sein. Parteien und Wahlvereinigungen müssen sich daran messen lassen , ob sie die Interessen des Gemeinwohls und den Schutz der Lebensgrundlagen auch künftiger Generationen ernst nehmen oder dem Trend der Profitmaximierung einiger weniger leichtfertig nachgeben. Auch beim Erhalt des Salzdorfer Tals gilt" Wehret den Anfängen", hier der Bebauung zulasten der Allgemeinheit. - gez. Prof.Dr. Ernst Fricke, Landshut

