Mich würde einmal die Beantwortung folgender Frage interessieren: Inwiefern betrifft das Urteil der Regierung von Niederbayern, wonach der Bernlochnervertrag nicht genehmigungsfähig wäre, weil durch ihn die Stadt zu sehr benachteiligt wurde, tatsächlich das Vertragsverhältnis zwischen den beiden Vertragspartnern? Aus meiner Sicht ist zu befürchten, dass das Urteil der Regierung sich ausschliesslich auf die Förderfähigkeit des Projekts bezieht und das Ganze sich im Nachhinein als noch größeres Desaster herausstellen wird, wenn sich z.B. geflossene Zuschüsse im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen könnten und zurückgezahlt werden müssten. In dem Zusammenhang bestehen natürlich noch viele noch zu beantwortende Fragen: Warum wurde der Vertrag nicht bereits vor Abschluss durch die Regierung geprüft? Wer trägt die politische und juristische Verantwortung dafür, dass die Stadt in dieses Situation geraten ist?- Freundliche Grüße Alexander Putz

