Landshut – pm (03.02.2023) Der EV Landshut ist von der ESBG Eishockeyspielbetriebsgesellschaft mbH erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nachdem bereits beim Heimspiel gegen die Ravensburg Towerstars am 13. Januar Becher und Gegenstände auf die Eisfläche geworfen wurden und der EVL eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro leisten musste, haben sich ähnliche Geschehnisse nun beim Duell gegen die Kassel Huskies am 22. Januar wiederholt.
Nach neuerlichen Becherwürfen bei denen auch ein Spieler der Gäste getroffen wurde, ist der EV Landshut nun von der DEL2 als „Wiederholungstäter“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt worden.
Daraufhin hat der EV Landshut nun nicht nur sieben Stadionverbote ausgesprochen, sondern auch seine Allgemeinen Ticket Geschäftsbedingungen (ATGB) geändert. Demnach werden ab sofort auftretende Forderungen aus Verstößen gegen geregelte Verbote unmittelbar an den oder die Täter weitergeleitet.
„Wir werden das Verhalten einiger Fans nicht mehr hinnehmen. Nach den Vorfällen im Spiel gegen Ravensburg haben wir sehr deutlich gemacht, dass wir auf derartige Aktionen konsequent reagieren. Dementsprechend haben wir die Täter beim Heimspiel gegen Kassel ausfindig gemacht und Stadionverbote ausgesprochen. Wir werden darüber hinaus auch alle weiteren Rechtsmittel ausschöpfen, da wir es nicht zulassen können, durch solche Aktionen in unserer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit eingeschränkt zu werden. Dementsprechend haben wir auch unsere ATGBs angepasst. Wenn wir nicht alle gemeinsam dafür sorgen, dass so etwas nicht wieder vorkommt, dann kann es gut sein, dass zusätzlich Netze installiert werden, um zukünftig entsprechende Vorfälle auszuschließen. Dies würde die Sicht und das Stadionerlebnis für fast alle Fans erheblich beeinträchtigen“, erläutert EVL-Spielbetrieb- GmbH-Geschäftsführer Ralf Hantschke die aktuelle Situation.