Landshut - pm (22.01.2026) Sport- und Schützenvereine können Förderanträge bis 2. März einreichen. Es lebe der Sport! Auch 2026 fördert der Freistaat Bayern die Sport- und Schützenverein im Rahmen der „Vereinspauschale“. Die entsprechenden Anträge können im Stadtgebiet ansässige Sport- und Schützenvereine ab sofort bei der Stadtverwaltung stellen. Stichtag zur Abgabe der Anträge ist der 2. März. Dazu steht auch ein neues Online-Verfahren zur Verfügung.
Die Fördervoraussetzungen für die Gewährung der Vereinspauschale sind in den Sportförderrichtlinien des Freistaats festgelegt. Der Verein muss Mitglied in einer vom Staatsministerium anerkannten Dachorganisation des bayerischen Sports (Bayerischer Landes-Sportverband, Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern, Bayerischer Sportschützenbund oder Oberpfälzer Schützenbund) sein.
Die Förderhöhe ist abhängig von der Mitgliederzahl. Dabei werden die Anzahl der Kinder und Jugendlichen wie auch Mitglieder mit Behinderung besonders gewichtet sowie die Zahl der anerkannten Übungsleiter. Eine weitere Voraussetzung: Als Bagatellgrenze werden mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht.
Die Beantragung der Vereinspauschale hat bis spätestens Montag, 2. März, bei der Verwaltung zu erfolgen. Dazu müssen alle Antragsunterlagen eingereicht werden. Das geht nun auch digital: Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale steht online auf der städtischen Website zur Verfügung. Nähere Informationen zur Vereinspauschale sowie zum Online-Verfahren erhalten Vereine unter www.landshut.de/vereinspauschale.

