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Geldwäscher oder ehrliche Makler? Künftig werden Versicherungsvermittler überprüft

67 Überprüfung von Versicherungsvermittlern nach dem Geldwäschegesetz

Foto: Die Regierung von Niederbayern berät die Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten in Sachen Geldwäschegesetz und achtet auf ihre Einhaltung. Bild: Regierung von Niederbayern

Die Regierung von Niederbayern überprüft ab diesem Jahr auch Versicherungsvermittler, ob diese die gesetzlichen Vorschriften des Geldwäschegesetzes einhalten.
Betroffen sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler, die ungebunden sind und zueinander in Konkurrenz stehende Versicherungsprodukte im Auftrag von zwei oder mehr Versicherungsunternehmen vermitteln.

Zudem wird die Regierung im Kfz-Handel die ersten Wiederholungsprüfungen durchführen. Werden dabei Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten festgestellt, muss das Unternehmen mit Bußgeldern rechnen.

In den vergangenen Jahren sind die Verdachtsmeldungen in Bezug auf Geldwäscheaktivitäten in Bayern kontinuierlich gestiegen. Die betroffenen Unternehmen haben im Jahr 2013 dem Bayerischen Landeskriminalamt 3200 Verdachtsfälle angezeigt. Das ist ein neuer Höchststand und damit eine Verdopplung der Verdachtsmeldungen seit 2008. Dieser Trend lässt sich auch für das Jahr 2014 beobachten. Gleichzeitig zeigten die Unternehmen eine erhöhte Sensibilität für die Risiken von Geldwäschehandlungen.

Die Regierung von Niederbayern, seit 2013 zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern und Niederbayern, überprüfte zahlreiche Unternehmen nach dem Geldwäschegesetz. Der Schwerpunkt lag bei Unternehmen im Güterhandel, insbesondere im Kraftfahrzeughandel sowie bei Edelmetallhändlern und Juwelieren. Im Vordergrund stand die Aufklärung und Beratung der Unternehmen über die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten, damit diese sich - auch im eigenen Interesse - gegen Geldwäscheaktivitäten wirkungsvoll schützen können.

Neben schriftlichen Prüfverfahren wurden überwiegend Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Unternehmen einen äußerst unterschiedlichen Kenntnisstand haben, was ihre Pflichten nach dem Geldwäschegesetz betrifft. Insgesamt war bei allen überprüften Unternehmen zu erkennen, dass sie Informationen benötigten, vor allem dazu, wie die rechtlichen Vorschriften auszulegen sind. Informationen und Hinweise zur Geldwäscheprävention gibt es bei der Regierung von Niederbayern unter www.regierung.niederbayern.bayern.de .

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