Ob bei einem Autounfall oder bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen: Schadensgutachten und Wertermittlung von Fahrzeugen sind eine komplexe Angelegenheit. Was es dabei zu berücksichtigen gilt, vermittelte Dipl.-Ing. (FH) Veit Seegmüller, Niederlassungsleiter der DEKRA Regensburg, Studierenden der FH Landshut in einem Vortrag mit Beispielen aus der Praxis.
Initiiert hatte den Vortrag Prof. Jürgen Zimmer im Rahmen einer Fahrzeugtechnik-Lehrveranstaltung vor angehenden Maschinenbau-Ingenieuren im Studiengang Automobil- und Nutzfahrzeugtechnik (7. Semester).
Nach einem Unfall stelle sich natürlich zuerst die Schuldfrage; denn je nachdem, ob es sich um einen Kaskoschaden (Eigenverschulden) oder einen Haftpflichtschaden (Fremdverschulden) handle, unterscheide sich die Regulierung durch die jeweils zuständige Versicherung deutlich, wie
Seegmüller erläuterte. Bei Kaskoschäden seien spezielle Bedingungen der Versicherungsgesellschaften zu berücksichtigen, die in diesem Fall (je nach Vertrag) weisungsbefugt sei. So könne die Versicherung etwa den Gutachter benennen oder fallweise sogar die Werkstattauswahl selbst treffen. Dabei habe der Schädiger die Verpflichtung, den Zustand wiederherzustellen, wie wenn beispielsweise ein Unfall nicht eingetreten wäre. Umgekehrt habe der Geschädigte eine "Schadensminderungspflicht" d.h. den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Mit Beispielen aus dem Gutachteralltag zeigte Seegmüller heutige Instandsetzungsmethoden, die kostenoptimierte Reparaturen bei Kaskoschäden ermöglichen. Es gelte grundsätzlich "richten geht vor
erneuern". Eine zeitwertgerechte lackschadenfreie Ausbeulmethode sei beispielsweise ein sog. "Dellendoktor", der Blechschäden, bei denen der Lack nicht verletzt sei, kostengünstig reparieren könne. Schwieriger sei die Reparatur von ,hochfesten Stählen", tailored-blank- oder Leichtbauwerkstoffen wie Aluminium, hier müssten die Herstellervorschriften genau beachtet werden.
Insgesamt sei ein Gutachten eine sehr umfangreiche Angelegenheit, es sei wesentlich mehr als eine Kalkulation. Die sog. Verkehrsfähigkeit eines Gutachtens reiche von einer Kurzfassung des Gutachtens, Auftrag des Gutachters, über eine Beschreibung des Schadenshergangs und des
Fahrzeugs mit den technischen Daten, Serien- und Sonderausstattung sowie Zustandsbeschreibung (ob das Fahrzeug dem Alter und der Laufleistung entspricht) bis hin zur Schadensbeschreibung, der auch Vorschäden berücksichtigt werden und die empfohlene Instandsetzung. Hierbei werden Hinweise zum Reparaturweg gegeben, die Reparaturkosten ebenso wie evtl. Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie Fahrzeugausfall kalkuliert. Das Fahrzeug sowie die Beschädigungen müssten in einer Fotoanlage dokumentiert werden.
Wie schwierig gerade die Bestimmung des Wertes eines Fahrzeug sein kann, zeigte Seegmüller an einem von ihm mitgebrachten Fahrzeug im Labor für Fahrzeugtechnik: Die Studenten erhielten wertvolle theoretischen und praktischen Einblick in das komplexe Arbeitsfeld eines Kfz-Gutachters. Diesen Beruf zu ergreifen stellt nach Abschluss ihres Studiums für viele von ihnen eine attraktive Möglichkeit dar.
Foto: Theoretische und praktische Einblicke in das Themenfeld Kfz-Gutachten gab Veit Seegmüller (DEKRA, rechts) im Labor für Fahrzeugtechnik an der Hochschule Landshut. Daneben Labormeister Franz Breuher und Prof. Jürgen Zimmer (Fakultät Maschinenbau).