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Stadtwerke zu fragwürdigen Preiserhöhungen von Billig-Energieanbietern

Stadtwerke Landshut

Landshut - pm (26.01.2019) Bei den Stadtwerken Landshut war in den vergangenen Wochen Hochbetrieb. 67.000 Rechnungen verließen das Haus. Da kommen naturgemäß Rückfragen und Änderungswünsche hinsichtlich der monatlichen Abschlagszahlungen beim Kundenservice an.

Die meisten Stadtwerke-Kunden schätzen diesen persönlichen Service, er hat für sie einen Mehrwert. "Mit unserem Service möchten wir uns von anderen Stromanbietern, insbesondere den Billiganbietern ganz bewusst abgrenzen", sagt Vertriebsleiter der Stadtwerke Landshut, Mathias Hösl. "Wir sind überzeugt, dass es sich für Kunden langfristig lohnt, auf den Daseinsversorger vor Ort zu setzen, der sich um die Anliegen der Kunden direkt kümmert und zudem auch für die Stadtgesellschaft in Form von Investitionen in die Infrastruktur und Sponsoringmaßnahmen etwas tut."

Dass sich billig nicht immer lohnt, zeigt eine aktuelle Meldung des Bundesverbandes Verbraucherzentrale auf www.verbraucherzentrale.de. Darin wird über zunehmende Kundenbeschwerden und massiven Preiserhöhungen der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft (BEV) berichtet. In der Meldung heißt es dazu: "So soll für einen Verbraucher in Zülpich (Nordrhein-Westfalen) der Grundpreis beim Strom von 6,23 auf 50,16 Euro im Monat steigen. Der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz liegt ein Schreiben vor, das die Steigerung des Grundpreises von 4 Euro monatlich auf 42 Euro im Monat ankündigt." Laut weiteren Medienberichten soll die Bundesnetzagentur inzwischen ein Aufsichtsverfahren gegen den Energieversorger eingeleitet haben. Und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen teilte am 23.01.2019 über eine Presseteilung mit, dass sie die BEV nun abgemahnt hat, weil die BEV Kunden eine "einvernehmliche" Preiserhöhung unterschieben wolle, obwohl eine Preisgarantie für den Strombezug über die vereinbarte Laufzeit garantiert war.

Für Hösl ist das wenig überraschend. Um Kunden zu werben, locken Unternehmen zum Einstieg immer wieder mit günstigen Preisen oder Boni, im Nachgang werden dann die Preise entsprechend erhöht. Die Stiftung Warentest rät regelmäßig mit Nachdruck, das Kleingedruckte in den Verträgen genau zu lesen.

Hösl hält von Lockangeboten wenig. "Die Stadtwerke setzten auf Versorgungssicherheit, Vertrauen und Beständigkeit. Wir kaufen den Strombedarf unserer Kunden vorausschauend und mit Augenmaß ein und setzen nicht auf Risiko." Örtliche Versorger wie die Stadtwerke Landshut haben meist auch den Grundversorgungsauftrag für die Bevölkerung. Das bedeutet: "Wenn ein Billigstromanbieter nicht mehr liefert, springen wir ein", erläutert Hösl.
Wie im Fall der im Dezember 2018 bekannt gewordenen Insolvenz der Deutschen Energie GmbH (DEG). Die DEG konnte aufgrund einer Kündigung eines Übertragungsnetzbetreibers die Energielieferung nicht mehr gewährleisten. In solchen Fällen bleiben Verbraucher selbstverständlich nicht im Dunkeln oder im Kalten sitzen, dann springt der Grundversorger ein. In Landshut sind das die Stadtwerke Landshut.

"Auch wenn uns sehr viele unserer Kunden sehr Loyal gegenüber sind, beobachten wir den Wettbewerb genau", sagt Hösl. Die Preisstruktur von Billigheimern und besondere Lockangebote können die Stadtwerke wie die meisten Grundversorger aufgrund des besonderen Versorgungsauftrags nicht bieten. "Aber wir stehen zu unserem Wort, das wir für unsere Kunden da sind, sowohl innerhalb als auch außerhalb Landshuts", betont Hösl. Das gilt auch für die Kunden anderer Energieversorger, die mit unangemessenen Preiserhöhungen konfrontiert werden. "Diese haben ein Sonderkündigungsrecht. Und ein unverbindliches Angebot von den Stadtwerken Landshut kostet nichts, lohnt sich aber", ist Hösl überzeugt. Vielleicht eine Lösung für BEV-Kunden, die mit den Preiserhöhungen konfrontiert wurden.

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