Landshut - pm (11.06.2024) Die Wirtschadtsförderung der Stadt Landshut hat für Hochwassergeschädigte einen wichtigen Hinweis für Soforthilfen. für Sie. Weiter wird an die Anmeldung zum Sommerempfang des Netzwerks SCHULEWIRTSCHAFT erinnern und über einen aktuellen Förderaufruf zu Schnellladeinfrastruktur informiert.
Förderhinweis: Hochwassersoforthilfen beschlossen - Schadensfeststellung rasch beauftragen
Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat die vom Ministerrat beschlossenen Soforthilfen für die von der aktuellen Flut betroffenen Unternehmen auf den Weg gebracht. Die Richtlinien werden im Moment noch abgestimmt und sollen so schnell wie möglich in Kraft treten. Damit für Sie als Unternehmen die Soforthilfe schnellstmöglich ausbezahlt werden kann, empfiehlt das Bayerische Wirtschaftsministerium schon jetzt mit der Schadensfeststellung zu beginnen. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben ist dafür die Beauftragung eines Gutachters nötig. Bei Fragen können Sie die jeweiligen Ansprechpartner im Ministerium telefonisch unter 089 2162-0 erreichen. Die entsprechende Mitteilung des Ministeriums finden Sie unter https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/217-2024/.
Anmeldung zum SCHULEWIRTSCHAFT-Sommerempfang
Am Dienstag, 18. Juni, lädt ab 18 Uhr das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Landshut zum Sommerempfang ein. Im Innenhof der Staatlichen Berufsschule 1 besteht für Unternehmer die Möglichkeit, mit Vertretern aus Schule und Wirtschaft in Kontakt zu treten und sich unter dem Motto des Abends "Gemeinsam für die Zukunft" auszutauschen. Die Anmeldung ist noch bis Dienstag, 11. Juni, möglich.
Förderaufruf: Nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen neuen Förderaufruf für die Errichtung von nicht-öffentlicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur gestartet. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, KMU und Großunternehmen (GU). Gefördert wird die Anschaffung und Installation von Schnellladepunkten mit einer Nennladeleistung von mindestens 50 kW. Die Förderhöchstsumme beträgt 5 Mio. Euro. Für KMU liegt die Förderquote bei 40 % und für GU bei 20 %. Die Bewilligung der Fördermittel verläuft nach dem Windhundprinzip. Auf der Website des Projektträgers Jülich (PtJ) finden Sie alle wichtigen Informationen zum Aufruf: https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur