Cookie Einstellungen

Um Ihnen ein angenehmes Online-Erlebnis zu ermöglichen, setzen wir auf unserer Webseite Cookies, darunter auch Tracking Cookies von Drittanbietern, ein. Detaillierte Informationen und wie Sie der Verwendung von Cookies jederzeit widersprechen können, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Mit Klick auf den Einverstanden-Button erklären Sie sich mit der Nutzung von Cookies einverstanden. Mehr...

Einverstanden

Rundschau LA Logo

Johanniter Weihnachtstrucker
  • Home
  • Landshut
    • Politik
    • Soziales
    • Leute
    • Polizei / Gericht
    • Umwelt und Klima
    • Bildung und Schule
    • Verkehr
    • Kurzmeldungen
  • Landkreis / NB / BY
    • Landkreis
    • Niederbayern
    • Bayern
  • Sport
  • Kultur
    • Kino
    • Theater
    • Konzert
  • Wirtschaft
  • Gesundheit
  • Lesermeinung
  • Mediadaten
  • Archiv

Der Zoll informiert zu Bestellungen und Geschenken aus dem Ausland

Postpaketabfertigung

Ein Weihnachtspaket beim Zoll.

Bayern - pm (24.11.2025) In der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday erreicht das Versandaufkommen im Onlinehandel und bei Geschenksendungen seinen jährlichen Höhepunkt. Wer Geschenke oder Schnäppchen im Ausland bestellt, sollte nicht nur Lieferzeiten im Blick haben: Auch zoll- und steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten.

Was gilt bei Paketen aus Nicht-EU-Staaten?

Bestellungen mit Wert bis 150 Euro: Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 % (bzw. 7 % bei bestimmten Waren wie Lebensmitteln oder Büchern) und Verbrauchsteuern bei alkoholischen Getränken (z.B. Bier, Spirituosen, Sekt, Liköre), sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee. Bestellungen mit Wert über 150 Euro: EUSt von 19 % bzw. 7 % und warenabhängiger Zoll sowie Verbrauchsteuern bei alkoholischen Getränken, sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee. Geschenksendungen (unentgeltlich von Privatperson an Privatperson, wenn die Waren nicht verboten oder mengenbeschränkt sind): bis 45 Euro abgabenfrei. Bitte beachten Sie, dass bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren nur bestimmte Mengen abgabenfrei sind (z.B. 50 Zigaretten, 1 Liter Spirituose und alkoholhaltige Getränke, 500 Gramm Kaffee).

Was gilt bei Paketen aus dem EU-Inland?

Sendungen innerhalb der EU können grundsätzlich ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Bei einer Paketsendung mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie zum Beispiel alkoholische Getränke, sonstige alkoholhaltige Waren und Kaffee) aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland ist jedoch die entsprechende Verbrauchsteuer zu entrichten. Dies gilt auch für Geschenksendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die auf dem Postweg von privat an privat versandt werden.

Achtung bei Fälschungen und fehlenden Kennzeichnungen

Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich als Fehlkauf erweisen, wenn sie gefälscht sind. Bestellungen solcher Produkte können rechtliche Folgen haben, da der Zoll gefälschte Waren grundsätzlich beschlagnahmt. Oft wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet und der Marken- bzw. Rechteinhaber kann zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

Auch die Produktsicherheit sollte beim Online-Shopping nicht außer Acht gelassen werden, um gesundheitliche Risiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Stellt der Zoll fest, dass Produkte die EU-Standards nicht erfüllen, entscheidet die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr. Fehlen CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb auf korrekte Kennzeichnungen achten, bei Produkt- und Herkunftsinformationen sowie unrealistisch günstig erscheinenden Angeboten genau hinsehen und nur bei seriösen Anbietern bestellen. Tabakwaren

Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren (wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren) und Substitute für Tabakwaren (Liquids für E-Zigaretten und deren Mischkomponenten, Einweg-E-Zigaretten) ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten. Tabakwaren bzw. deren Substitute ohne deutsches Steuerzeichen werden durch den Zoll beschlagnahmt.

Wie Sie sich informieren können

"Schnäppchen aus dem Ausland können teuer werden, wenn Einfuhrvorschriften und mögliche Abgaben nicht berücksichtigt werden. Ich empfehle, sich vorher auf www.zoll.de gründlich zu informieren", betont Petra Seidl, Leiterin des Hauptzollamts Landshut.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf er Website des Zolls umfassend über die Einfuhrbestimmungen informieren. Für schnelle Auskünfte steht dort der Chatbot "TinA" zur Verfügung. Mit dem Abgabenrechner lässt sich dort zudem ermitteln, welche Einfuhrabgaben voraussichtlich anfallen.

Link: "Chatbot TinA" https://tina-zoll.bundesbots.de/

Link: "Abgabenrechner" https://www.zoll.de/DE/Service/Online-Rechner/Zoll_und_Post/zoll_und_post.html

Link: "Infos zu Paketsendungen und Internetbestellungen" https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html

Vogginger

Wetter Landshut

Heute 1°C
Morgen 3°C
18.12.2025 6°C
© Deutscher Wetterdienst
Vogginger
Mit welcher Schulnote bewerten Sie den Landshuter ÖPNV?
Kunst & Auktionshaus Ruef Landshut

rundschau Leserstatistik

Rundschau Leserstatistik

Vogginger

Die Top 9 aus 49 Tagen

  • Festwirte für die Frühjahrs- und Bartlmädult stehen fest
  • Mit 104:8 Stimmen wird der Schlachthof Landshut geschlossen
  • Müller und Steinberger: Schlachthof Landshut muss erhalten bleiben
  • Kein Bier mehr: Landshuter Brauhaus beendet nach 532 Jahren sein Kerngeschäft
  • Luitpoldstraße: 18-jähriger driftet frontal in Gegenverkehr
  • Christkindlmarkt begeistert – Immer mehr Gäste kommen per Bus
  • AfD fordert den Erhalt des Landshuter Schlachthofes
  • Äbtissin drängt OB und Landrat aus dem Stiftungsrat Seligenthal
  • Strafverfolgungsstatistik entlarvt Söders Cannabis-Politik
Kunst & Auktionshaus Ruef Landshut

rundschau24

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

rundschau 24 unterstützen

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft die Arbeit der landshuter rundschau via PayPal zu unterstützen.

Copyright © 2018 Landshuter Rundschau. All Rights Reserved. Created by Landshuter Rundschau
  • Home
  • Landshut
    • Politik
    • Soziales
    • Leute
    • Polizei / Gericht
    • Umwelt und Klima
    • Bildung und Schule
    • Verkehr
    • Kurzmeldungen
  • Landkreis / NB / BY
    • Landkreis
    • Niederbayern
    • Bayern
  • Sport
  • Kultur
    • Kino
    • Theater
    • Konzert
  • Wirtschaft
  • Gesundheit
  • Lesermeinung
  • Mediadaten
  • Archiv