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12. August 2015

Wasser zur Feldbewässerung entnehmen ist ohne Genehmigung verboten - Geldbußen!

 Bei anhaltender Trockenheit steigt der Bedarf, landwirtschaftliche Flächen zu bewässern. Einige Landwirte greifen dabei auf öffentliche Gewässer zurück, die derzeit aufgrund der langanhaltenden Trockenperiode ohnehin schon weniger Wasser als üblich führen. Dieser zusätzliche Wasserentzug kann im „Lebensraum Bach“ rasch zu einer Beeinträchtigung des ökologischen Gleichgewichtes, zum Absterben von Mikroorganismen und im Extremfall zu einem Fischsterben führen.

Die Entnahme von Wasser zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen geht über den üblichen Gemeingebrauch hinaus und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Wer ohne diese Erlaubnis Wasser aus Bächen und Flüssen entnimmt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Landratsamt Landshut appelliert daher an die Landwirte, ohne die entsprechende Genehmigung kein Wasser aus öffentlichen Gewässern zu entnehmen.

Für Rückfragen stehen Josef Bauer vom Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Landshut (Tel. 0871/408-3102) sowie Annegret Weise-Melcher (Tel. 0871/8528-153) und Josef Lehner (Tel. 0871/8528-151) vom Wasserwirtschaftsamt Landshut zur Verfügung.

Bernhard Schindler Wolfgang Bosbach

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