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MdB Stephan Pilsinger diskutiert im Achdorf Klinikum über Auswirkungen der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung

Besuch Pilsinger MdB

Foto (LAKUMED Kliniken): MdB Stephan Pilsinger (mitte) und Vertreter des Landshuter Stadtrats informierten sich im Gespräch mit der geschäftsführenden Vorstandsvorsitzenden der LAKUMED Kliniken, Dr. Marlis Flieser-Hartl (4.v.r.) und Chefarzt Prof. Dr. Bernhard Zrenner (5.v.l.).

Landshut - pm (06.11.2018) Gestern Mittag besuchte Stephan Pilsinger, seit 2017 Abgeordneter im Deutschen Bundestag, das Krankenhaus Landshut-Achdorf, in dem er bis zur Bundestagswahl als Arzt in der Inneren Medizin tätig war. Pilsinger und Vertreter des Landshuter Stadtrats informierten sich im Gespräch über aktuelle Probleme der Krankenhäuser sowie offene Fragen und befürchtete Folgen der neuen Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV).

"Viele Politiker wissen nicht, wie es vor Ort wirklich aussieht", sagte Dr. Marlis Flieser-Hartl und freute sich sehr, mit Stephan Pilsinger einen Bundestagsabgeordneten zu begrüßen, "der weiß, was im Gesundheitswesen los ist und der mit den Auswirkungen der Krankenhausgesetzgebung schon gelebt und gearbeitet hat." Pilsinger genoss den Besuch seiner ehemaligen Arbeitsstelle am Krankenhaus Landshut-Achdorf und betonte besonders die gute Perspektive des Gesundheitsstandortes Landshut.

"Die Schwierigkeiten, die wir Krankenhäuser haben, macht uns die Politik", sagte Dr. Flieser-Hartl und nannte als Probleme besonders die jährlich wachsende Finanzierungslücke durch nicht finanzierte Tarifsteigerungen sowie die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), dessen Ziele in Richtung Bettenschließung und Zentralisierung gingen. Zusätzliche Herausforderungen seien der Personalmangel in Pflege und Ärzteschaft sowie die mangelnde Öffnung kleiner Einrichtungen für die ambulante Behandlung.

Im Rahmen des Besuchs wurden auch die Chancen und Risiken diskutiert, die die neue Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2019 mit sich bringt.

"Die neue Verordnung betrifft zunächst die "pflegeintensiven" Bereiche wie Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie, Kardiologie, Herzchirurgie und Neurologie", sagte Knöferl. Die Verordnung sieht einen Schlüssel vor, wie viele Patienten pro Pflegekraft im Tag- oder Nachtdienst betreut werden dürfen. Die Einhaltung dieser Personaluntergrenze müssen die Kliniken künftig monatlich offenlegen - bei Verstoß drohen finanzielle Sanktionen und die Schließung von Betten.

Knöferl stellte heraus, dass die LAKUMED Kliniken seit Jahren an einem hohen Pflegeschlüssel festhalten und es daher kaum bis keine Unterschiede zu den Vorgaben gebe. "Die Investition in die Beschäftigung von Pflegekräften zeigt sich besonders in den überdurchschnittlich guten Ergebnissen der Patientenbefragungen zur Zufriedenheit", so Knöferl. "Die bisher gute Personalausstattung unserer Krankenhäuser könnte zum Zeitpunkt der Umsetzung aber einen Nachteil darstellen", sagte Dr. Flieser-Hartl. "Denn die Krankenhäuser, die bisher nicht bei der Einstellung von Pflegekräften gespart haben, haben nun das Nachsehen - jene, die in Hinblick auf ein positives Betriebsergebnis bewusst Personal reduziert haben, werden nun dafür mit Fördergeldern belohnt."

Als weitere Risiken der neuen Verordnung nannte Knöferl das fehlende Personal bei angespannter Marktsituation sowie erhebliche finanzielle Kosten aufgrund des Bürokratieaufwandes und Abschlägen bei Nichteinhaltung der Grenzen. Auch entwickelte Konzepte zur "Delegation pflegefremder Aufgaben" sowie die flexiblen Arbeitszeitenmodelle würden in der Verordnung zu wenig berücksichtigt werden. "Am schwersten trifft uns aber, dass wir bei Unterschreitung der Grenze schwerkranke Patienten in den Bereichen Intensivstation, Geriatrie oder Kardiologie nicht mehr aufnehmen und behandeln dürfen", so Knöferl. "Dies führt zu einer weiteren Verknappung der Intensivbetten, bei denen wir eh schon zu wenige haben!"

Die Vertreter der LAKUMED Kliniken, die Abgeordneten des Landshuter Stadtrats sowie Pilsinger sprachen ausführlich über die Folgen der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung und Pilsinger als Mitglied im Bundestag sicherte seine Unterstützung zu.

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