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Berufsbildungsgesetz: DGB fordert faire Ausbildungsvergütungen

Bayern -pm (29.03.2019) Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kämpft seit jeher um gute Ausbildungsbedingungen. Momentan ist er besonders aktiv, denn die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes steht auf der Tagesordnung. Der DGB möchte diese Gelegenheit nutzen, um eine Mindestausbildungsvergütung einzuführen, einheitliche Standards für betriebliche Praxisphasen im dualen Studium zu setzen und das Prüferehrenamt zu stärken.

Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag eine Mindestausbildungsvergütung vereinbart. Allerdings ist der Ende Dezember erschienene Vorschlag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für den DGB eine Farce. Das Ministerium schlägt eine Vergütung von 504 Euro im ersten Ausbildungsjahr vor. Dem gegenüber steht die Forderung der Gewerkschaften von 660 Euro (brutto) im ersten Jahr. Dies entspräche 80 % der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr und wäre auch im Geiste der geltenden Rechtsprechung.

Bereits am 10. April 1991 stellte das Bundesarbeitsgericht fest, dass eine Ausbildungsvergütung, die mehr als 20 % unter der tariflichen Vergütung liegt, als nicht mehr angemessen zu betrachten ist. Weiterhin soll eine Branchenuntergrenze gelten, wenn diese oberhalb der Mindestausbildungsvergütung liegt. Dies ist zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie der Fall. „Wir werden kein Lohndumping zulassen.“, bekräftigt der IG-Metall-Jugendsachbearbeiter Wolfgang Nirschl die Forderung. Vom Modell des DGB und seiner acht Mitgliedsgewerkschaften würden 126.749 Jugendliche und damit 10,6 Prozent der Auszubildenden profitieren. Vom Entwurf des Bildungsministeriums dagegen nur 2,19 Prozent.

Ein weiteres Problem sehen die Gewerkschaften darin, dass für über 100.000 Dual Studierende weder die gesetzlichen Schutzbestimmungen noch die Eignungs- und Qualitätskriterien der dualen Berufsausbildung greifen. Es fehlen einheitliche Mindeststandards für die Betreuung im Betrieb, ein Vergütungsanspruch sowie Regelungen bezogen auf die betriebliche Studien- und Einsatzplanung. Das Berufsbildungsgesetz ist die beste Möglichkeit, um die Qualität der betrieblichen Praxisphasen im Studium abzusichern. Der Jugendsachbearbeiter der IG Metall Landshut Raphael Hoschkara stellt fest, „bei der dualen Ausbildung wird alles über das Gesetz bzw. den Ausbildungsrahmenplan abgesichert, so was gibt es bei den Praxisphasen des dualen Studiums überhaupt nicht.“

Der langjährige, ehrenamtliche Prüfer, Reinhard Böckl, unterstreicht die Forderung des DGB nach einer Freistellung beim Arbeitgeber für ehrenamtliche Prüfer. „Wir sind genauso Teil des paritätischen Ausbildungssystems wie die Arbeitgebervetreter und die Lehrer an beruflichen Schulen, mit denen wir Abschlussprüfungen durchführen“, sagt Böckl. Der Vorschlag, eine Freistellungsregelung bei Fortzahlung des Einkommens im Prüfungswesen zu schaffen, wurde bisher vom Ministerium nicht aufgegriffen. Die Gewerkschaften haben eine solche Regelung eingebracht, Betrieben sollte dabei ein Erstattungsanspruch gegenüber der zuständigen Stelle eingeräumt werden.

Eine solche Regelung gibt es bereits in der Handwerksordnung für die Gesellenausschüsse. Auch die Freiwilligen Feuerwehren funktionieren nach diesem Prinzip. Aus Sicht des DGB-Jugendsekretärs Martin Birkner, wäre das eine tatsächliche Würdigung des Ehrenamtes! Um die niederbayerischen Politikerinnen und Politiker nochmals zum Nachdenken und Diskutieren anzuregen, konfrontiert der DGB die Volksvertreter in Form eines offenen Briefes mit seinen Forderungen. Die Gesetzesnovelle soll bis zum 1. August beschlossen werden und zum 01. Januar 2020 in Kraft treten.

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