Niederbayern - pm (04.04.2024) Da für die kommenden Tage hohe Temperaturen vorausgesagt werden, steigt auch die Waldbrandgefahr in Niederbayern zunehmend. Vor allem am kommenden Sonntag, 7. April, ist laut aktuellem Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes in weiten Teilen Niederbayerns von einer hohen Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5) auszugehen.
Zur Überwachung und zur möglichst frühzeitigen Abwehr von Gefahren hat die Regierung von Niederbayern im Einvernehmen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut deshalb die ersten Beobachtungsflüge in diesem Jahr angeordnet und zwar für Sonntag, 7., und Montag, 8. April.
Die Wetterentwicklung wird weiterhin täglich beobachtet und aktuell beurteilt.
Die vorbeugende Luftbeobachtung findet in den Nachmittagsstunden zu den höchsten Gefährdungszeiten statt.
Die angeordneten Flüge starten von den Stützpunkten der Flugbereitschaft Niederbayern der Luftrettungsstaffel Bayern e.V. hier speziell: Straubing-Wallmühle
Die Routen wurden aufgrund des tagesaktuellen Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes für Niederbayern ausgewählt.
Folgende Routen werden geflogen:
Flugroute A 2
Straubing-Wallmühle – Abensberg – Landshut-Ellermühle – Velden – Aich – Dirnaich – Eggenfelden – Simbach a. Inn – Asenham – Osterhofen – Hengersberg – Egg – Steinach – Straubing-Wallmühle
Flugroute B
Arnbruck-Zellertal – Wiesenfelden – Gotteszell – Vilshofen – Pocking – Salzweg – Untergriesbach – Altreichenau – Mauth – Zwiesel – Arnbruck-Zellertal
Flugroute B 1
Arnbruck-Zellertal – Wiesenfelden – Gotteszell – Regen – Perlesreut – Vilshofen – Pocking – Salzweg – Untergriesbach – Altreichenau – Mauth – Zwiesel – Arnbruck-Zellertal
Die Anordnung der Regierung wird von dem jeweiligen betroffenen Landratsamt umgesetzt, das ausgebildete Luftbeobachter zur Begleitung der Flüge einteilt. Die Stützpunktleiter der Luftrettungsstaffel Bayern sorgen für die Einteilung der ehrenamtlichen Piloten.
Die Regierung appelliert dringend, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Besondere Warnhinweise gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind: Kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern.