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Fehlender Hitzeschutz an Schulen gefährdet Gesundheit und Bildung

Bayern - pm (27.06.2026) Angesichts anhaltender Hitzeperioden fordert der Bayerische Elternverband wirksame Hitzeschutzmaßnahmen. „Die aktuelle Wetterlage zeigt wiederholt ein strukturelles Problem: Viele Schulen sind auf extreme Temperaturen unzureichend vorbereitet. Während andere Bereiche des öffentlichen Lebens längst reagieren, bleibt der schulische Alltag vielerorts unverändert – mit gravierenden Folgen für Gesundheit, Lernfähigkeit und Chancengleichheit“, betont BEV-Landesvorsitzender Martin Löwe.

Extreme Hitze ist ein Gesundheitsrisiko – besonders für Kinder

Der Deutsche Wetterdienst spricht ab einer gefühlten Temperatur von über 32 Grad von starker Wärmebelastung. Diese Werte werden in vielen bayerischen Schulen regelmäßig überschritten. Die Folgen reichen von Konzentrationsverlust, Kopfschmerzen und Kreislaufproblemen bis hin zu akuten Notfällen wie Hitzschlag. Der BEV erinnert daran, dass Schulen Arbeits- und Lernorte sind, an denen der Gesundheitsschutz uneingeschränkt gelten muss. Während für Beschäftigte klare Vorgaben existieren – etwa ausreichende Trinkmöglichkeiten, angepasste Arbeitsabläufe, Verschattung und Lüftung – fehlen für Schülerinnen und Schüler landesweit verbindliche Standards. Das Kultusministerium verweist auf die Eigenverantwortung der Schulleitungen, was aus Sicht des BEV angesichts der Klimarealität nicht länger tragbar ist. Kinder seien besonders gefährdet, da ihr Körper Hitze schlechter regulieren könne. Deshalb fordert der Verband verschärfte, kindgerechte Schutzstandards, die über den Arbeitsschutz hinausgehen.

Schulgebäude sind nicht hitzeresilient – und das wird zum Problem

Viele Schulgebäude wurden für ein Klima geplant, das es heute nicht mehr gibt. Fehlende Verschattung, unzureichende Lüftung, versiegelte Schulhöfe und kaum Grünflächen führen dazu, dass sich Räume und Außenbereiche massiv aufheizen. Der BEV weist darauf hin, dass Hitzebelastung künftig regelmäßig zwischen Mai und September auftreten wird. Klimaanpassung sei daher keine Option mehr, sondern eine Pflicht.

Hitzeschutz müsse ein verbindlicher Bestandteil der Schulentwicklungs- und Bauplanung werden – ebenso selbstverständlich wie Brandschutz oder Barrierefreiheit. Als Grundvoraussetzungen für gesundes Lernen und Arbeiten nennt der BEV:

  • Außenliegenden Sonnenschutz
  • Moderne Lüftungs- und Kühlsysteme
  • Entsiegelte, beschattete und begrünte Schulhöfe
  • Hitzeresiliente Bauweisen
  • Flexible Nutzung geeigneter Räume

Zentrale Forderungen an Politik und Schulträger

Der BEV fordert:

  • Verbindliche Hitzeaktionspläne für alle Schulen und Kitas – orientiert an den Empfehlungen des Bayerischen Landesamts für Umwelt
  • Schulinterne Hitzeschutzkonzepte mit klaren Regeln für Unterricht, Prüfungen, Sport und Veranstaltungen
  • Klimaanpassung der Gebäude durch Sonnenschutz, Lüftung, Begrünung und hitzeresiliente Bauweise
  • Einheitliche Vorgaben für Prüfungen und Sportunterricht bei Hitzewarnungen
  • Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Entwicklung der Hitzeschutzkonzepte
  • Organisatorische Flexibilität: digitale Arbeitsphasen, angepasste Pausenzeiten, Raumwechsel, Distanzunterricht sowie Kurzstundenmodelle – ausdrücklich auch für die Oberstufe

Gute Beispiele zeigen: Es geht

Wie wirkungsvoll Beteiligung sein kann, zeigt das Projekt „The FutureLab“ des Schweinfurter Gymnasiallehrers Oliver Kunkel1. Schülerinnen und Schüler entwickelten dort eigene Hitzeaktionspläne, analysierten die Temperaturbelastung ihrer Schule und entwarfen konkrete Lösungen für Beschattung, Begrünung und Aufenthaltsqualität. Solche Projekte beweisen, dass junge Menschen nicht nur betroffen sind, sondern aktiv zur Lösung beitragen wollen und können – und stärken zugleich die Schulgemeinschaft.

Die Schulfamilie muss gemeinsam handeln

Auch Elternbeiräte, Schulforen und kommunale Gremien sind gefordert. Wer täglich in den Gebäuden lernt und arbeitet, kennt die Schwachstellen am besten. Der BEV ruft dazu auf, Hitzeschutz aktiv auf die Tagesordnungen zu setzen, konkrete Verbesserungen einzufordern und gemeinsam umzusetzen.

Kurzstunden und Distanzunterricht als Alternative zum Hitzefrei

Damit Hitzefrei nicht die einzige Option bleibt, brauchen Schulen flexible Modelle. Kurzstunden von 30 Minuten können Lehrende und Lernende entlasten, ohne dass Unterricht ersatzlos entfällt. Wo Distanzunterricht erprobt und sinnvoll ist, kann er gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 lit. a) BaySchO rechtssicher eingesetzt werden.

Appell an die Schulleitungen: Verantwortung übernehmen

Der BEV richtet einen klaren Appell an alle Schulleitungen: „Treffen Sie Entscheidungen, die den Schutz und das Wohl der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellen.“ Trotz fehlender landesweiter Standards verfügen Schulleitungen über Handlungsspielräume. Sie können:

  • Unterricht flexibel organisieren
  • Räume tauschen oder kühlere Bereiche nutzen
  • Leistungsnachweise und Sport in die Morgenstunden legen
  • Unterricht ins Grüne verlagern
  • Digitale Arbeitsphasen ermöglichen
  • Pausenzeiten anpassen
  • Distanzunterricht oder Hitzefrei anordnen
  • Hitzeschutz als festen Tagesordnungspunkt etablieren

Löwe betont: „Unser Appell richtet sich gleichermaßen an die Elternvertretungen: Unterstützen und beraten Sie Ihre Schulleitung beim Treffen geeigneter Maßnahmen. Gesundheitsschutz ist kein Ermessensspielraum, sondern unsere Pflicht gegenüber unseren Kindern.“

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