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Pressemitteilung der Rechtsanwälte von Chefarzt Dr. Hans-Peter Dinkel im Rechtsstreit gegen das Klinikum LA

Landshut (30.06.2018) Hier der Wortlaut der Pressemitteilung: Das Klinikum Landshut verliert den Prozess gegen Chefarzt Dr. Dinkel. Vor dem Landesarbeitsgericht in München war die Berufung des Landshuter Chefarztes Dr. Hans-Peter Dinkel, gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Landshut erfolgreich. Chefarzt Dr. Dinkel darf ab sofort wieder sämtliche Leistungen für Patienten in seiner radiologischen Praxis anbieten. Zuvor hatte das Arbeitsgericht dieses auf Antrag des Klinikums mittels Einstweiliger Verfügung untersagt. Die Geschäftsleitung des Klinikums sah in der Tätigkeit von Dr. Dinkel einen unzulässigen Wettbewerb.

Das Landesarbeitsgericht war anderer Meinung. Der frühere Geschäftsführer des Klinikums hatte an Eides statt bestätigt, dass Herrn Dr. Dinkel bei Abschluss seines Dienstvertrages im Jahr 2004 die umfassende radiologische Versorgung gestattet wurde. Auch wenn dem Klinikum, so das Landesarbeitsgericht sinngemäß, heute die Konkurrenzsituation nicht gefällt, so müssen die Verantwortlichen doch akzeptieren, was im Jahr 2004 vereinbart wurde. Damals war das Klinikum finanziell nicht in der Lage die für eine professionelle radiologische Betreuung notwendigen Geräte anzuschaffen. Deshalb war es wohl auch aus der Sicht des Klinikums sinnvoll, diesen Bereich „outzusourcen“. Und wenn Dr. Dinkel damals und danach bereit war, solche Geräte im Rahmen seiner Praxis zu finanzieren, um das Leistungsspektrum für Patienten in Landshut und Umgebung zu verbessern, dann kann man das heute nicht mit dem Argument einer Verletzung des Wettbewerbs vom Tisch wischen.

Doch damit ist der Streit noch nicht endgültig beendet. Chefarzt Dr. Dinkel hat bei Gericht vorgerechnet, dass ihm durch das vorübergehende (immerhin siebenmonatige) Verbot ein Schaden in sechsstelliger Höhe entstanden ist. Darüber und über die Frage, ob das Urteil des Landesarbeitsgerichts endgültig Bestand haben wird, muss noch verhandelt werden. Denkbar ist, dass sich die Parteien hierüber noch gütlich einigen, vor dem nächsten Gerichtstermin. Das setzt voraus, dass der Aufsichtsrat des Klinikums zustimmt. Und der tagt am 24.07.2018. - Dr. Dinkel: „Ich bin erleichtert, dass ich den Patienten ab sofort wieder eine umfassende ärztliche Betreuung ermöglichen kann. Und darum geht es doch am Ende des Tages in erster Linie.“

gez.

Dr. Michael Scheele

für Legal Alliance Rechtsanwälte
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