Landshut - pm (18.09.2020) Die ortsfeste Versammlung bzw. Kundgebung ab 15.30 Uhr auf der Ringelstecherwiese im Rahmen der am Samstag, 19.09. geplanten Demonstration unter dem Titel „Fest für Freiheit und Selbstbestimmung – Wir für das Grundgesetz“ darf unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln stattfinden. Was seitens der Stadt jedoch aus Infektionsschutzgründen untersagt wurde, ist die im Vorfeld der Kundgebung angezeigte sich fortbewegende Versammlung, der Demozug vom Bismarckplatz aus ab 13.30 Uhr.
Ruf der Trommeln – Für Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung"; diese sollte beginnend am Bismarckplatz über die Alt- und Neustadt, den Dreifaltigkeitsplatz, die Innere Münchener Straße, die Wittstraße zur Ringelstecherwiese führen. Wie die Stadt am Freitag mitteilte, wurden die Initiatoren per Bescheid über diese Entscheidung informiert.
Nach wie vor bewegt sich das Infektionsgeschehen der Stadt im bayerischen Vergleich weiter auf erhöhtem Niveau. In dieser Woche schwankte der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) stets um die im Freistaat gültige Frühwarnschwelle von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner; am Freitag bei 33,1 und damit knapp unter der kritischen Marke. Um das Infektionsgeschehen einzudämmen und das Ansteckungsrisiko für die Bürger möglichst gering zu halten, hatte sich die Stadtverwaltung nach Rücksprache mit dem Staatlichen Gesundheitsamt deshalb am Freitag auch dazu entschieden, die seit 4. September gültige Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Coronavirus, die am Samstag ausgelaufen wäre, nochmals um eine Woche bis 26. September zu verlängern.
Sollte die 7-Tage-Inzidenz am Samstag, 19. September, den Frühwarn-Wert von 35 überschreiten, muss die Anzahl der Demo-Teilnehmer kurzfristig von maximal 2500 auf 500 beschränkt werden.

