Regensburg/Landshut - pm (10.11.2020) Zum gestern Abend veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg bezüglich der Maskenpflicht in der Landshuter Innenstadt hat die Pressestelle der Stadt inzwischen eine Vielzahl von Presseanfragen erreicht. Mit der folgendem kurzen erklärung nimmt die Stadt Landshut Stellung:
Die Stadt bittetet zudem um Verständnis, dass über diese Stellungnahme hinaus zunächst keine weitere Erklärung abgeben wird:
"Die Stadt Landshut nimmt den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg, mit dem die in der Innenstadt geltende Maskenpflicht für den 42-jährigen Kläger A. M. (wohnhaft am Nahensteig) vorläufig aufgehoben wird, zur Kenntnis. Über das weitere Vorgehen, insbesondere über eine mögliche Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und/oder über etwaige Anpassungen der Allgemeinverfügung, wird derzeit unter Prüfung der Urteilsbegründung beraten. Gleichzeitig weist die Stadt Landshut darauf hin, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts ausschließlich für den Kläger gilt und daher die bisherige Regelung zur Maskenpflicht bis auf Weiteres in Kraft bleibt."
gez.
Johannes Viertlböck
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Landshut

