Im Bild ein Wahlbenachrichtigungsbriefkuvert.
Landshut - pm (24.08.2021) Seit Montag (23.08.) wurden bereits 4800 Wahlbenachrichtigungen vom Wahlamt der Stadt verschickt. Am Sonntag, 26. September, findet die 20. Bundestagswahl statt.
Circa 48.500 wahlberechtigte Landshuter Bürgerinnen und Bürger erhalten bis spätestens 4. September die Wahlbenachrichtigungsbriefe per Post.
Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Landshut, Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29 b (im Foyer neben der Pforte, Zugang über Haupteingang) kann bei Bedarf auch dort sogleich der Wahlvorgang bzw. die Stimmabgabe in einer Wahlkabine vollzogen werden; die Stimmzettel werden in verschlossenen Kuverts in die Wahlurne gegeben.
Öffnungszeiten des Wahlamts sind seit dem 23. August montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, also am 24. September, ist durchgehend von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
In den Wahlbenachrichtigungen sind der Wahl- bzw. Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten am Wahltag, 26. September, abstimmen können. Am Wahltag sind insgesamt 60 Wahllokale (auch im Stadtplan zu finden unter www.landshut.de/wahllokale) von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Per Briefwahl wählen – Unterlagen auch online beantragen:
Mit der Wahlbenachrichtigung können auch Briefwahlunterlagen mit Wahlschein angefordert werden. Wer per Briefwahl wählen will, muss dies bis Freitag, 24. September, 18 Uhr, im Wahlamt im Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29 b (im Foyer neben der Pforte, Zugang über Haupteingang), beantragen.
Online: Ab Montag, 23. August, bis Mittwoch, 22. September, 16 Uhr, besteht – mit Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes – online auf dem Bürgerserviceportal der Stadt unter www.landshut.de/briefwahl die Möglichkeit, die Unterlagen zu beantragen.
Außerdem ist die Beantragung auch mittels QR-Code, der auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt ist, möglich.
Per Post: Selbstverständlich können die Briefwahlunterlagen, wie bisher, mit dem Antragsvordruck auf der Rückseite (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) des Wahlbenachrichtigungsbriefes auf dem Postweg (in einem ausreichend frankierten Briefumschlag) beantragt werden.
Hinweis zum Thema Infektionsschutz: Im Wahlamt und in den Wahllokalen gelten die allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Beim Betreten muss eine FFP2-Maske getragen und das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Die Wähler werden gebeten, wenn möglich, einen eigenen Kugelschreiber zur Wahl (Urnenwahl in den Wahllokalen bzw. Briefwahl) mitzubringen.

