So sehen die Anhänger aus, mit denen die Müllabfuhr über die Änderung informiert. - Foto: Stadt Landshut
Landshut - pm (13.04.2023) Im Dezember hat der Stadtrat die Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung beschlossen. Ab Mai greifen damit einige Änderungen. Insbesondere müssen Eigentümer darauf achten, die Tonnen künftig vor oder an der Grundstücksgrenze zur Leerung bereitzustellen. Bisher holen die Müllwerker die Restmülltonnen bis zu 15 Meter aus dem privaten Grundstück. Dieser Service wird zum 1. Mai umgestellt.
Weil der 1. Mai ein Feiertag ist, greift die Umstellung praktisch ab Dienstag, 2. Mai. Wegen des Feiertags verschieben sich auch die Entleerungstage in dieser Woche um einen Tag nach hinten.
Ab 2. Mai müssen alle Restmülltonnen vor oder an der Grundstücksgrenze zur Entleerung bereitgestellt werden. Die Behälter sollen so platziert werden, dass Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer möglichst wenig behindert werden. Sofern die Bereitstellung an der Grundstücksgrenze zu massiven Behinderungen führen würde, können die Tonnen auch bis zu drei Meter hinter der Grundstücksgrenze bereitgestellt werden. Um die Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten, dürfen die Behälter frühestens am Vorabend des Abholtages bereitgestellt werden, spätestens jedoch um 6 Uhr des Entleerungstags. Danach sollten sie so bald wie möglich wieder zurückgeholt werden.
Viele Bürger bringen ihre Restmülltonnen schon jetzt an die Straße oder an einen Sammelpunkt. An die Tonnen, die bisher noch nicht bereitgestellt werden, hängen die Müllwerker in der letzten Tour vor der Umstellung eine orange Hinweiskarte. Außerdem stellen die Müllwerker die Tonnen nach der Leerung nicht mehr zurück, sondern hinterlassen sie an der Stelle, wo sie zur nächsten Leerung aufgestellt werden sollen. So sollen die betroffenen Haushalte auf die Umstellung aufmerksam gemacht werden.
Wenn die Mülltonnen-Häuschen direkt an der Grundstücksgrenze zur Straße hin aufgestellt und direkt zugänglich sind, holen die Müllwerker die Behälter auch weiterhin aus den Häuschen.
Für Liegenschaften mit Müllgroßbehältern, also Behältern mit vier Rädern, gibt es Ausnahmeregelungen. Sofern die Aufstellung an der Grundstücksgrenze zu massiven Behinderungen führen und das Sammelfahrzeug auf dem Grundstück entsprechend den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben wenden oder durchfahren kann, besteht die Möglichkeit, die Behälter auf dem privaten Grundstück zu entleeren. Hierzu haben schon zahlreiche Ortsbegehungen stattgefunden, um die Einzelfälle abzuklären. Wohnanlagen, die von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen wollen und sich bisher noch nicht mit der Müllabfuhr abgestimmt haben, sollen sich so bald wie möglich über das Abfalltelefon unter 0871 88 1500 melden.
Wer Sorge hat, dass er die Bereitstellung künftig vergisst, dem empfiehlt die Müllabfuhr die Abfall-App der Stadt Landshut. Dort kann ein Erinnerungsdienst für alle Abfalltonnen eingestellt werden. Die Abfall-App erinnert auch an die Bereitstellung der Gelben Säcke und der Papiertonnen, denn diese Behälter mussten bereits in der Vergangenheit bereitgestellt werden. Die Abfall-App kann auf der Homepage der Stadt Landshut unter www.landshut.de/abfallapp heruntergeladen werden. Dort gibt es auch weitere Erinnerungshilfen.
Die Biotonnen sind grundsätzlich öffentlich aufgestellt und müssen nicht bereitgestellt werden. An Wohnanlagen mit mehr als zwölf Haushalten können auch Biotonnen für die einzelnen Liegenschaften beantragt werden. Diese Biotonnen müssen künftig auch für die Abholung bereitgestellt werden. Auch diese betroffenen Biotonnen werden von den Müllwerkern bei der letzten Leerung vor der Umstellung mit einem orangen Infoanhänger gekennzeichnet.
Für offene Fragen steht das Team der Abfallwirtschaft gerne am Abfalltelefon unter 0871 88 1500 zur Verfügung. Die Müllabfuhr bittet aber um Verständnis, dass vergessene Tonnen nicht nachträglich entleert werden können.

