Die beiden niederbayerischen Abgeordneten Ruth Müller und Johanna Werner-Muggendorfer haben im Landtags-Plenum m Dienstag (23.6.) die Staatsregierung zu den Gegebenheiten der Castoren-Rückführung befragt. Wie die beiden Abgeordneten erfahren haben, haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder, also auch Ministerpräsident Seehofer bereits am 13.06.2013 auf die entscheidenden Eckpunkte verständigt.
So sollten mit Inkrafttreten des Endlagersuchgesetzes keine CASTOR-Transporte mehr in das zentrale Zwischenlager Gorleben stattfinden. Die noch ausstehenden 26 Behälter, die aus Großbritannien und Frankreich zurücktransportiert werden, sollen auf mehrere (drei) bestehende Standort-Zwischenlager verteilt werden.
Niedersachsen (24%), Bayern (22%) und Baden-Württemberg (20%) haben in den vergangenen Jahren die prozentualen größten Mengen an bestrahlten Brennelementen zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich und Großbritannien geschickt. Allein für Bayern waren das 1.381 Tonnen Schwermetall.
Die Staatsregierung hat es versäumt, einen Standort zu melden, obwohl sie dazu aufgefordert war.
Mit den Kraftwerks-Betreibern sollte bis Anfang 2014 ein umfassendes Konzept zur Umsetzung und Durchführung vereinbart werden. Die Entscheidung, in welche Zwischenlager die Behälter transportiert werden, sollte aufgrund objektiv nachprüfbarer Kriterien erfolgen. Dabei seien unter anderem Aspekte der Sicherheit und der Kosten zu berücksichtigen gewesen.
Nach den vom BMUB aufgestellten Kriterien käme für eine Zwischenlagerung der Wiederaufarbeitungsabfälle in Bayern nur das Standort-Zwischenlager des Kernkraftwerks Isar in Betracht, für das jedoch eine Änderungsgenehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz notwendig wäre. Die Entscheidung für ein bestimmtes Standort-Zwischenlager kann nur mit Zustimmung des betroffenen Bundeslandes und bei Verabschiedung des Konzeptes unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates erfolgen.
Ruth Müller und Johanna Werner-Muggendorfer ziehen daraus folgendes Fazit:
Ministerpräsident Seehofer hat 2013 mitbeschlossen, dass die 26 Castoren in bestehende Zwischenlager in Deutschland zurückgeführt werden. Ihm war sicher bewusst, dass die drei Hauptverursacher Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen in der Pflicht stehen, sich der Zwischenlagerung anzunehmen. Ministerpräsident Seehofer war sicher auch bewusst, dass es in Bayern nur einen möglichen Standort, nämlich das KKW Isar I bei Landshut/Essenbach dafür gibt. Mit der unterlassenen Meldung eines geeigneten Standortes hat sich der Ministerpräsident und die Staatsregierung ihrer Verantwortung zur Rücknahme entzogen und es darauf ankommen lassen, den Abfall „zugewiesen“ zu bekommen. Die Empörung vor allem der Staatsregierung auf diese nun erfolgte Ankündigung der Zuweisung ist scheinheilig. Daraus ein, wie angekündigt, „Verhandlungspaket zur Energiewende“ zu schnüren, um im Ausgleich einer moralischen Verpflichtung eigenen Lasten auf andere abzuwälzen, ist mehr als unredlich. Den Menschen in Niederbayern und vor allem im Raum Landshut nun die Überraschten und Empörten vorzuspielen ist nur noch heuchlerisch. „Die Staatsregierung hätte es in der Handgehabt, für Bayern eine gute Lösung auf den Weg zu bringen“, so Müller.
Bildunterschrift: die beiden niederbayerischen Abgeordneten Ruth Müller (li.) und Johanna Werner-Muggendorfer (re.) nach der Plenarsitzung

