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Landshuter Mitte: Für neues Sachgebiet "Wohnungsbau und Wohnungswesen", gegen Städtische Wohnbaugesellschaft

Die fünf Stadträte der Landshuter Mitte (LM) schlagen per Stadtratsantrag einen neuen Weg zur Realisierung von Sozialwohnungen vor. Sie fordern ein neues Sachgebiet "Wohnungsbau und Wohnungswesen". Eine Städtische Wohnbaugesellschaft könne die Stadt dagegen finanziell nicht stemmen. Der LM-Antrag lautet wie folgt. 

Für Sachgebiet „Wohnungsbau und Wohnungswesen“

Die Verwaltung wird gebeten, im für Anfang des neuen Jahres 2016 geplanten und von der Verwaltung bereits angekündigten Sonderplenum zum Thema „Sozialer Wohnungsbau“ folgende Aspekte darzulegen, sowohl was den finanziellen Aspekt betreff Personalbedarf, Ausstattung etc betrifft als auch das innerstädtische Verwaltungsorganigramm:

Dass Wohnungsbedarf existiert, steht außer Diskussion. Dass sozialer Wohnungsbau im Rahmen einer etwaigen kommunalen Gesellschaft vor drei Jahrzehnten hätte realisiert werden können und damals aus unterschiedlichen Gründen versäumt worden ist, steht ebenfalls außer Diskussion.

Heute ist eine städtische Wohnungs-(bau)gesellschaft in der Stadt Landshut finanziell nicht zu stemmen; die Verluste, die die Stadt zu tragen hätte, würden den Haushaltsrahmen sprengen.

Daher ist zu prüfen:

- Es gab vor vielen Jahren ein sog. Städtisches Wohnungsamt.

- Heute könnte ein im Baureferat angesiedeltes Sachgebiet sich dem Aspekt Wohnungsbau und Wohnungswesen widmen.

- Dieses neue Sachgebiet benötige Personal- wie Sachausstattung.

- Es sollte nicht eigenständig agieren, sondern – entsprechend auch der durchgeführten Verwaltungsreform – im und mit den Zuständigen des städtischen Baureferates synergetisch zusammen arbeiten.

- Die Belange des sozialen Wohnungsbaus sind zu berücksichtigen, mit der Regierung von Niederbayern auszuloten, welche neuen Mittel die Stadt für die etwaige Errichtung von sozialem Wohnungsbau aufbringen könnte, und zwar nicht allein für ein einziges Jahr, sondern – nachhaltig gedacht und den sozialen Wohnungsbau aufbauend – mindestens für die Dauer von 10 Jahren.

Die Genehmigung einer Neuverschuldung in einem einzigen Kalenderjahr  würde das Projekt sozialer Wohnungsbau nur sehr marginal und damit nicht effizient hinsichtlich des Bedarfs verwirklichen lassen.

Begründung:

Mit oben genannten Maßnahmen könnte das Konzept Sozialer Wohnungsbau in stringent finanziell machbarem Rahmen realisiert werden. Die Stadt München verfügt über ein „Amt für Wohnen und Migration“, doch muss das in Landshut überlegte neue Sachgebiet für alle Bevölkerungskreise aktiv werden.

Die Stadt Kempten, aber auch z.B. Deggendorf verfügt über ein „Wohnungsamt“, das neben vielen sozialen Aufgaben auch bei der Vermittlung von Sozialwohnungen hilft.

Mit diesen Maßnahmen kann die Stadt Landshut aktiv und auf Dauer den Einstieg in den sozialen Wohnungsbau anpacken und zugleich, wie bereits von der Verwaltung verdeutlicht, die dann im neuen Jahr präziser bekannten Förderbedingungen des neuen Wohnungsbaupaktes Bayern Säule 2 für die Stadt nutzen. Eine Verschiebung der Entscheidung war daher Ende November 2015 relevant; in einem Nachtragshaushalt 2016 können die Parameter präzisiert, die finanziellen Rahmenbedingungen exakt beziffert werden.

gez.

Prof. Dr. Gabriele Goderbauer-Marchner

Prof. Dr. Thomas Küffner

Dr. Maria E. Fick

Hans-Peter Summer

Tilman von Kuepach

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