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Wohnungsbau und Bernlochner, MdL Widmann stellt bei OB Rampf Denkmalschutz der alten JVA in Frage

juta ob.breit

Landshut (8.072016) Viele Themen hatten die Landtagsabgeordnete sowie Stadträtin Jutta Widmann und Oberbürgermeister Hans Rampf bei einem Informationsgespräch zu besprechen. Neben dem weiteren Schicksal des Schwimmbads St. Wolfgang stand auch die künftige Nutzung des Bernlochner-Komplexes auf der Tagesordnung. Die Abgeordnete stellt zudem den Denkmalschutz der alten JVA in Frage.

Die Stadt möchte bald einen neuen Pächter für die Gastronomie im Bernlochner finden, eine entsprechende Ausschreibung ist vor kurzem veröffentlicht worden. Erfreut zeigten sich die Abgeordnete Jutta Widmann und Oberbürgermeister Rampf über die gute wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Landshut. Diese Attraktivität bringt aber auch neue Herausforderungen mit sich, so wächst die Bevölkerungsanzahl stetig, die Wohnungs- und Verkehrssituation ist angespannt. Es sei dringend notwendig, bezahlbaren Wohnraum vor allem auch für sozial schwächere Bürger zu schaffen, so Widmann und Rampf. In der Stadt Landshut gebe es zudem einige leerstehende, denkmalgeschützte Gebäude, deren Zukunft noch ungewiss sei.

Dabei sind sich Widmann und Rampf einig: „Denkmalschutz muss funktionieren, das heißt, der Freistaat muss sich generell überlegen, ob wirklich alle Gebäude immer erhalten werden müssen.“ Bei manchen Gebäuden, so die Landtagsabgeordnete, frage man sich schon, was da so erhaltenswert sei, beispielsweise bei der ehemaligen JVA. Man müsse den Spagat schaffen, das zu erhalten, was erhaltenswert sei, aber trotzdem müsste es möglich sein, die Gebäude mit dem heute notwendigen Standard auszurüsten. Insbesondere sei es auch notwendig, Wohnraum in der Innenstadt zu schaffen, bei dem gewisse Standards vorhanden seien, wie Barrierefreiheit, ein Balkon, größere Fenster, Parkplätze, Aufzüge etc. Ein Gebäude müsse nicht nur schön aussehen, sondern auch funktionieren. Bestehe der Freistaat aber auf die Erhaltung, dann müsse er die Eigentümer finanziell bei einer Sanierung unterstützen, insbesondere, wenn die Sanierungskosten in keinem Verhältnis zur späteren Nutzung stünden. Es gehe nicht an, dass der Freistaat immer nur fordere, aber selber keine oder zu wenig Hilfe anbiete. Dies führe nur dazu, dass Eigentümer sich keine Sanierung mehr leisten könnten und die Gebäude schlussendlich dauerhaft leer stünden. In einer so stark wachsenden Stadt wie Landshut sei es für den Bürger unverständlich, dass es einerseits Wohnungsnot gebe, andererseits aber viele Gebäude leer stünden.

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