Landshut (23.11.2016) Das Gezerre um den "Moserbräu" und neuerdings die drei einsturzgefährdeten Häuser in der Wagnergasse (Straßensperrung) veranlassen Stadträtin Elke März-Granda dazu, die Stadtverwaltung aufzufordern, die Einhaltung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) bei den folgenden Einzeldenkmälern zu überprüfen und bei Nichteinhaltung nötigenfalls die erforderlichen Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen zeitnah bei den betreffenden Eigentümern einfordern.
Neustadt 523 Akten-Nr. D-2-61-000-412
Neustadt 524 Akten-Nr. D-2-61-000-413
Am Graben 23 Akten-Nr. D-2-61-000-574
Freyung 627 Akten-Nr. D-2-61-000-204
Pfettrachgasse 7 Akten-Nr. D-2-61-000-441
Dabei sind entsprechende substanzsichernde Maßnahmen, wie Dachdichtigkeit, geregelte Regenwasserableitung, Abdichtung etwaiger Fensteröffnungen und dergleichen, Trocknungsmaßnahmen für Wasserschäden am Mauerwerk, Standsicherheitsmaßnahmen, etc. soweit notwendig einzuleiten. Es muss sichergestellt sein, dass eine weitere Schädigung ausgeschlossen wird.
2. Die Verwaltung möge zeitnah detailliert berichten, welche Maßnahmen bei den genannten Baudenkmälern ergriffen wurden.
Begründung:
Bei den genannten Einzelbaudenkmälern besteht augenscheinlich die Gefahr, dass der jeweilige Eigentümer seiner Instandhaltungspflicht, die im Bayerischen Denkmalschutzgesetz § 4 verankert ist, nicht bzw. nur ungenügend nachkommt. Die Verwaltung sollte im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen entsprechend Absatz 4 einfordern: „Macht der Zustand eines Baudenkmals Maßnahmen zu seiner Instandhaltung, Instandsetzung oder zu seinem Schutz erforderlich, so kann die zuständige Denkmalschutzbehörde die Maßnahmen durchführen oder durchführen lassen.“
Damit kann verhindert werden, dass Einzeldenkmäler verfallen und unwiderruflich verloren gehen. Straßensperrungen durch marode Denkmäler dürfen in Landshut keinesfalls zur Tagesordnung werden.
gez.
Elke März-Granda
Stadträtin

