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Junge Union Landshut für ersatzlose Abschafung des Familiennachzugs - Antrag an Landesversammlung

ludwig schnur kopfLanshut (06.09.2017) Die Junge Union Landshut-Stadt (JU) spricht sich für die ersatzlose Abschaffung des Familiennachzugs bei Flüchtlingen aus. Unter der Federführung des JU-Kreisvorsitzenden Ludwig Schnur (Foto) hat die Jugendorganisation einen Antrag an die Landesversammlung der JU Bayern eingebracht. Der Antrag soll die Abschaffung des Familiennachzugs auch zu einer bayernweiten Position der Jungen Union machen und gleichzeitig den Weg dieser Forderung auf den CSU-Parteitag und in die CSU-Landesgruppe ebnen soll.

Der Antrag sieht die ersatzlose Abschaffung des Familiennachzugs für Flüchtlinge vor, soweit die Bundesrepublik Deutschland nicht an Völkerrecht gebunden ist. Auch eine Grundgesetzänderung muss aus Sicht der Jungen Union Landshut notfalls denkbar sein.

Der Kreisvorsitzende der Jungen Union Landshut-Stadt, Ludwig Schnur, sieht keinen sachlichen Grund gegeben, den Familiennachzug nach dem Ende der zeitweiligen Aussetzung wieder aufzunehmen: „Einen pauschalen Nachzug ganzer Familien aus den afrikanischen Ländern darf es nicht geben. Selbst wenn hierzulande bereits ein Flüchtling aus der selben Familie leben sollte, so darf dies keinen Automatismus im Familiennachzug bedeuten. Zudem würde der Familiennachzug das Geschäftsmodell der Schleuser, junge, wehrfähige Männer nach Europa zu schicken, die dann auf den erleichterten Nachzug der Familien warten, weiter befeuern“. Der JU-Kreisvorsitzende Ludwig Schnur möchte daher auch bei Familienmitgliedern von Flüchtlingen eine umfangreiche Einzelfallprüfung durchführen lassen, wie sie auch bei jedem anderen Asylsuchenden durchgeführt wird.

Nach dem Antrag der Jungen Union Landshut würde in jedem Fall der Familiennachzug von sog. subsidiär Schutzbedürftigen wegfallen. Diese Gruppe stellt einen der größten Anteile in der Gesamtzahl der Flüchtlinge dar und umfasst insbesondere Flüchtlinge aus dem Irak und Syrien. „Sollten die derzeit allein rd. 220.000 sog. subsidiär Schutzbedürftigen pauschal ihre Familien nachziehen dürfen, würde dies zu einer Vervielfachung der hier geduldeten Flüchtlinge führen. Diese Sogwirkung in der Migration kann unser Land keinesfalls verkraften. Das muss verhindert werden, denn die Auswirkungen der Migrationswelle seit dem August 2015 sind bis heute spürbar. Die Leistungsfähigkeit in der Aufnahme von Flüchtlingen ist sowohl in der Gesellschaft als auch in der Unterbringung vollends erreicht“, so Ludwig Schnur abschließend.

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