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Landrat Dreier: "Aus dem Atommüll-Zwischenlager darf kein De-fakto-Endlager werden". 2019 werden neue Castor-Behälter am Standort Isar eingelagert

Essenbach/Niederaichbach (29.09.2017) Landrat Peter Dreier und die Standort-Bürgermeister Dieter Neubauer und Josef Klaus fordern höchstmögliche Sicherheit der Zwischenlager-Anlagen und eindeutige Rechtsgarantien dafür, dass kein De-facto-Endlager entsteht.

Ab dem Jahr 2019 ist damit zu rechnen: Bis zu sieben Castor-Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitungs-Anlage (WAA) Sellafield (Großbritannien) werden nach den Planungen des Bundesumweltministeriums und der Betreiberfirma des Atomkraftwerks Isar, PreussenElektra, in das atomare Zwischenlager am AKW-Standort Isar bei Ohu auf dem Gebiet der Gemeinde Niederaichbach eingelagert werden.

Von Seiten des Bundesumweltministeriums und PreussenElektra sind Peter Dreier (Freie Wähler), Landrat des Landkreises Landshut, und die Bürgermeister der Standortgemeinden Essenbach und Niederaichbach, Dieter Neubauer und Josef Klaus (beide CSU), in dieser Woche darüber informiert worden, dass PreussenElektra, Betreiber der Atomkraftwerke Biblis (Hessen), Brokdorf (Schleswig Holstein) und Isar „zeitnah die erforderlichen Genehmigungen für die Aufbewahrung der radioaktiven Abfälle in diesen Standortzwischenlagern beantragen“ werde.

In Gorleben sind nach den Worten Dreiers alle heute verfügbaren technischen Einrichtungen vorhanden – einschließlich einer heißen Zelle: „Soll im Fall einer Beschädigung oder anderer Probleme ein angeschlagener Castor-Behälter quer durch Deutschland nach Gorleben gefahren werden?“, stellt Landrat Dreier eine brisante Frage: Das ganze Dilemma spiegele, ebenso wie das ungelöste Problem eines Endlagers, letztlich auch die ungeheure Last wider, die man sich mit der Nutzung der Atomenergie aufgebürdet habe.

Es sei ein Fehler gewesen, aus politisch-taktischen Gründen das Atommüll-Lager Gorleben als zentralen Anlaufpunkt aufzugeben und nun die Risiken mit einer Vielzahl von Lagerstätten weiträumig zu verteilen. Beim Standort Isar spricht sich Landrat Dreier gegen eine heiße Zelle aus: Sie würde nur massiv die Gefahr erhöhen, dass die „große Politik“ angesichts der Ratlosigkeit in Sachen Endlager Atommüll-Zwischenlager wie in Ohu zu De-facto- Endlagern verkommen lässt.

Ansprechpartner für alle Forderungen ist in erster Linie der Bund, auf den zum 1. Januar 2019 die Verantwortung für die Zwischenlager für Atommüll übergeht. Landrat Dreier kündigte an, dass sich der Landkreis Landshut und die Standort- Gemeinden Essenbach und Niederaichbach um einen engen Schulterschluss mit den anderen, von der Rücknahme von Atommüll betroffenen deutschen Kommunen bemühen werden.

Die Atommeiler am Standort Isar

Am Atomkraftwerk-Standort Isar sind seit den 1960er Jahren drei Meiler in Betrieb gewesen: Der erste Reaktor, das Kernkraftwerk Niederaichbach (KKN) war in den Jahren 1973 und 1974 insgesamt nur etwas mehr als 19 Tage in Betrieb. Es ist in den Jahren 1987 bis 1995 vollständig abgerissen worden. Seine Brennstäbe lagern bis dato vor Ort im Atommüll-Zwischenlager. Das Kernkraftwerk Isar 1 (KKI 1), ein Siedewasserrektor, ist 1977 ans Netz gegangen und im Jahr 2011 abgeschaltet worden.
 

Das Atomkraftwerk Isar 2/Ohu, ein Druckwasserreaktor, ist im Jahr 1988 in Betrieb gegangen. Laut dem Fahrplan für den Atomausstieg der Bundesrepublik Deutschland soll es spätestens im Dezember 2022 vom Netz gehen. Der Atommeiler Isar 2 war mehrfach weltweit das Atomkraftwerk mit der höchsten Strom-Jahresproduktion – in den Jahren 1994, 1999 bis 2004, 2006, 2011 sowie 2013.

Das Brennelemente-Zwischenlager BELLA bei Ohu ist im Jahr 2003 – ebenso wie andere Zwischenlager, in Bayern zum Beispiel bei den AKW von Grafenrheinfeld und Gundremmingen – von der damaligen rot-grünen Bundesregierung genehmigt worden. Im Jahr 2016 ist eine Sicherheitsmauer eingezogen worden. Das Lager hat eine Kapazität von maximal 152 Castoren; derzeit sind 34 dieser Behälter hier deponiert. Der Betrieb der Zwischenlager in Deutschland ist auf maximal 40 Jahre befristet worden.

Kern-Informationen zur Atommüll-Rückführung

Die Rückführung von radioaktivem Abfall nach der Wiederaufbereitung in WAA in Frankreich (La Hague) und Großbritannien (Sellafield) ist bekanntlich wesentlicher und juristisch zwingender Teil der Vereinbarungen im Rahmen des Ausstiegs der Bundesrepublik Deutschland aus der Atomenergie. Im Jahr 2015 haben sich der Bund und die Länder auf ein Konzept verständigt, gemäß dem verglaste mittel- und hochradioaktive Abfälle aus den WAA in vier Zwischenlagern bei den AKW-Standorten Philippsburg (Baden-Württemberg), Biblis, Brokdorf und Isar aufzubewahren sind.

Mit der Rücknahme der radioaktiven Abfälle kommen AKW-Betreiber und der Bund vertraglichen, gesetzlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen nach. Grundlage der Maßnahmen sind insbesondere Festlegungen im Atomgesetz des Bundes.

Genehmigungsbehörde für die Rücknahme von Atommüll aus den WAA in Frankreich und Großbritannien ist das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) in Berlin, das vormalige Bundesamt für Strahlenschutz. Das BfE ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Im Bild oben: Am Atomkraftwerk-Standort Isar ist auch ein Atommüll-Zwischenlager errichtet worden. Ab 2019 sollen hier weitere Castor-Behälter mit hochradioaktiven Stoffen eingelagert werden. (Foto: Hansjörg Eder)

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