OB-Kandidatin Sigi Hagl wünscht eine bessere Sicherheit der Schulwege in Achdorf. - Foto: W. Götz
Landshut – pm (08.10.2019) Die Grünen Stadträte setzen sich in einem Antrag für die umfassende Verbesserung der Schulwegsituation in Achdorf ein. Bei einem Ortstermin der Grünen mit Bürgerinnen und Bürgern in Achdorf und auch im Nachgang wurde anhand des großen Interesses deutlich, dass die Schulwegsicherheit hier teilweise sehr bedenklich ist und schnelles Handeln notwendig ist.
Beispielsweise ist der Übergang Habichtstraße zum Möwenweg im Bereich des Fußwegs zur Goldinger Straße uneinsehbar – hier könnte ein Spiegel die Situation entschärfen, zumal parkende Fahrzeuge die Sicht versperren und dieser Fußweg als auch die Treppen in einem schlechten Zustand sind.
Für die Falkenstraße, in der es keinen Gehweg gibt, bietet sich ein verkehrsberuhigter Bereich an. "Auch gegen den erheblichen und rasanten Schleichverkehr in der Rödlstraße und Ruffinstraße als Umfahrung des Kupferecks ist dringend eine Änderung der Verkehrsführung geboten" fordert die Grüne OB-Kandidatin Sigi Hagl. Auch könne es nicht sein, dass Grundschulkinder zwei Mal die Goldinger Straße queren müssen ohne jegliche Querungshilfe, so Hagl. Hier würde kurzfristig eine Sicherung der Übergänge und – mittelfristig – die Errichtung eines Gehwegs für mehr Sicherheit sorgen.
Einen aktuellen Schulwegeplan gibt es nicht. Die im bestehenden Plan verzeichneten Schulwege sind teilweise so gefährlich, dass sie von Grundschulkindern nicht alleine zurückgelegt werden können. „Diese schlechten Voraussetzungen sind äußerst kontraproduktiv für das von Schule, Elternbeirat und Eltern angestrebt Ziel, dass die Schulkinder ihren Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf sicheren Schulwegen bewältigen können und somit nicht mit dem Auto gebracht werden“, so Prof. Dr. Frank Palme, Mitglied der Grünen im Verkehrssenat.
Antrag: Mehr Schulwegsicherheit in Achdorf: Sofortmaßnahmen
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung prüft Sofortmaßnahmen, um die Schulwegsituation in Achdorf umfassend zu verbessern. Dabei sollen insbesondere folgende von Achdorfer Bürger/innen eingebrachte Anregungen untersucht werden:
1. Maßnahmen gegen den erheblichen und rasanten Schleichverkehr in der Rödlstraße und Ruffinistraße, da diese Straßen als Umfahrung des Kupferecks von der B 11 zur B 15 genutzt werden.
2. Mehr Sicherheit für die Fußgänger in der Falkenstraße, in der keine Gehsteige existieren - beispielsweise Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich
3. Mehr Sicherheit für zwei Mal (!) querende Fußgänger in der Goldinger Straße, in der parkende Kfz überdies die Sicht versperren:
- kurzfristig Sicherung der Übergänge
- mittelfristig Errichtung eines Gehwegs stadteinwärts rechts anstatt der dortigen Parkplätzen
4. Verbesserung der Sichtbeziehungen von der Habichtstrasse zum Möwenweg im Bereich des Fußweges zur Goldingerstrasse (beispielsweise durch einen Spiegel), sowie Reparatur der dortigen Treppenstufen
5. Mehr Sicherheit für Fußgänger an der signalisierten Kreuzung Veldener Straße/Felix-Meindl-Weg
6. Einrichtung eines weiteren gesicherten Fußgängerübergangs stadtauswärts, in der Nähe der Zufahrt zum Landratsamt auf der Kuppe
7. Spätere Nachtabschaltung der Fußgängerampel bei der Sportstätte VfL Achdorf - erst nach 22 Uhr
Berichtsantrag: Schülerbeförderung - Kostenfreiheit des Schulweges
Dem Stadtrat wird berichtet:
Bei Ablehnung einer kostenfreien Schülerbeförderung kommt es immer wieder zu Unverständnis bei den betroffenen Eltern, da die Gründe für den negativen Bescheid oftmals schwer nachvollziehbar sind. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen die Kostenbefreiung aufgrund eines beschwerlichen oder gefährlichen Schulweges beantragt wird, oder aber die Ermittlung der Länge des Schulweges nicht nachvollziehbar ist.
Die Verwaltung möge darlegen,
1. nach welchen Kriterien die Beschwerlichkeit bzw. Gefährlichkeit des Schulweges festgestellt wird,
2. welcher Weg für die Entfernung zur Schule zugrunde gelegt wird,
3. ob als der zumutbar kürzeste Schulweg auch der im Schulwegeplan empfohlene Schulweg zugrunde gelegt wird,
4. wie häufig in den vergangenen Jahren (einschließlich 2019) beantragte Schulwegkostenbefreiungen abgelehnt bzw. genehmigt wurden.
Begründung:
Vermehrt wenden sich Eltern an uns, die über die Handhabung der Kostenbefreiung des Schulweges bei der Stadt Landshut klagen, da für sie die Gründe einer Ablehnung nicht nachvollziehbar sind: Dabei stellte sich u.a. heraus, dass bisher von der Verwaltung als „beschwerlich oder gefährlich eingestufte Schulwege“ plötzlich nicht mehr als solche gelten. In einem speziellen Fall wurde einer Familie für ihre Kinder im Grundschulalter bis letztes Jahr der Schulbus erstattet, für das laufende Schuljahr jedoch – ohne dass sich am Schulweg etwas geändert hätte – die Kostenbefreiung nicht mehr genehmigt.


