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Entscheidungsgrundlage - Corona-Maßnahmen. Die Grünen fordern von Corona-Manager Söder: "Karten auf den Tisch"

schuberl zwei tonigrüne katharina schulzeMdL Schuberl udn MdL Schulze greifen Söder scharf an

Bayern - pm (10.09.2020) Toni Schuberl, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bayerischen Landtag, kann es kaum fassen: „Da beschließt die schwarz-orangene Regierung weitreichende Einschränkungen unserer Grundrechte und dokumentiert das dann nicht? Das ist vollkommen inakzeptabel und verantwortungslos. Söder muss wenigstens über E-Mail-Verläufe und Mitschriften verfügen. Wenn er sich weigert, diese offen zu legen oder wenigstens in einem rechtlichen Verfahren zur Verfügung zu stellen, verspielt er das Vertrauen der Menschen.

Wenn Söder so weitermacht, gefährdet er unsere bisherigen Erfolge und riskiert einen zweiten Lockdown. Für uns ist klar: Die Zeit der Hinterzimmer ist schon lange vorbei. Wir müssen diese Krise endlich gemeinsam angehen!“

 Toni Schuberl und die Grünen-Fraktion haben drei konkrete Forderungen für mehr Mitsprache: Ein Transparenzgesetz, das die Staatsregierung zur Herausgabe ihrer Entscheidungsgrundlagen verpflichtet. Eine Corona-Kommission, die sich interdisziplinär und öffentlich mit den Folgen der Corona-Krise beschäftigt. Und eine gesetzliche Grundlage für die Corona-Maßnahmen, die der Staatsregierung klare Vorgaben für ihre Rechtsverordnungen gibt. Da CSU und Freie Wähler das bisher alles abgelehnt haben, fragt Toni Schuberl gemeinsam mit der Fraktionsvorsitzenden Katharina Schulze direkt bei der Regierung nach, um wenigstens die Forderung nach Transparenz auf diesem Wege durchzusetzen. „Auf diese Fragen muss die Regierung antworten, da kann sie sich nicht mehr rausreden“, erläutert Schuberl. Dabei werden nicht nur die Entscheidungsgrundlagen der Staatsregierung abgefragt, sondern auch die Kontakte von Interessensvertretern, genaue Angaben zu den finanziellen Unterstützungsmaßnahmen sowie die fehlende Information des Landtags.

 

Hintergrund der Kritik der Grünen ist eine Prüfung der Infektionsschutzverordnungen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Eine Rechtsanwältin hat das Verfahren angestrengt und jetzt Akteneinsicht gefordert. Das Gesundheitsministerium hat daraufhin mitgeteilt, dass es keine Akten zu den Verordnungen gäbe. Sollte dies der Fall sein, ließen sich die Entscheidungen der Staatsregierung kaum noch nachvollziehen und prüfen.

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