Landshut - pm (07.10.2020) Die Fraktion CSU/LM/JL/BfL hat sich kürzlich mit dem Entwurf der „Richtlinie über gestalterische und bauliche Anforderungen an Einzeldenkmäler und bauliche Anlagen im Ensemblebereich der Stadt Landshut“, die soenannte „Denkmalrichtlinie“ auseinandergesetzt, die vom Bausenat in der Sitzung am 13.07.2020 an die Fraktionen zur weiteren Beratung überwiesen wurde.
Die Fraktion begrüßt die Zielrichtung der Richtlinie zu einem besseren Schutz der historischen Innenstadt und dankt dem Leiter des Bauaufsichtsamts Stefan Jahn für die inhaltliche Ausarbeitung des Entwurfs, den dieser mit diversen Verbänden abgestimmt hat. Die Fraktion CSU/LM/JL/BfL möchten den bisherigen Entwurf statt als Richtlinie jedoch als Satzung erlassen.
Damit soll Rechtsverbindlichkeit und Rechtssicherheit sowohl für Verwaltung als auch für private Bauherren erreicht werden. Denn anders als Richtlinien sollen die Vorschriften nicht nur verwaltungsintern wirken, sondern als Satzung auch eine Außenwirkung entfalten, d. h. auch Bauherren, Gebäudeeigentümer oder Ladenbetreiber unmittelbar binden. Ferner soll die Satzung mit einem Bußgeldkatalog erlassen werden. Damit soll eine wirkungsvollere Reaktion auf einzelne gravierende Verstöße (z.B. ehem. Kollerparkplatz, Regierungsstraße) künftig möglich werden, wenngleich die meisten Vorhaben im Innenstadtbereich ohnehin schon sensibel und werthaltig durch die Bauherren ausgeführt werden.
Für die Zukunft wünscht sich die Fraktion zudem eine bessere Unterstützung der Bauherren bei denkmalgerechten Sanierungen durch einen Bau- bzw. Denkmalpaten der Stadt.

