
Landshut - pm (28.01.2021) Die Stadträte (im Bild von links) Helmut Radlmeier, Hans-Peter Summer, Lothar Reichwein und Prof. Dr. Thomas Küffner beantragen, dass der Stadtrat die Gebühren für gastronomische Sitzplätze im öffentlichen Verkehrsraum gemäß dem Plenums-Beschluss vom 11.12.2020 dem Nutzungsentgeld für den Bürgerbiergarten 2021 angleicht. Die Vewaltung soll Vorschläge unterbreiten.
Begründung:
Berechnungsgrundlage ist der Beschluss des Stadtrates vom Plenum am 11.1.2020. Hier wurde auf Antrag von Franz Widmann für 500 Sitzplätze eine Pauschalgebühr von 4.500 Euro mehrheitlich genehmigt. Das entspricht einer Gebühr pro Sitzplatz von nur 9 Euro/Jahr. Auch wenn man die Ausfälle der Dult-Tage, max. 18 Tage abzieht, ist dies im Vergleich zum Mindestansatz der Gebühren pro Sitzplatz im öffentlichen Verkehrsraum bei 20 Euro/Jahr (Zone II, a) zu 9 Euro/Jahr nach Plenumsbeschluss eine erhebliche Ungleichbehandlung gegenüber der Landshuter Gastronomie.
Siehe Auszug Gebührenverzeichnis gemäß § 13 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen außerhalb des Markt- und Dultverkehrs an öffentlichem Verkehrsraum (Stand 9.12.2013)
Zusätzliche Argumente:
Durch die Umsatzeinbrüche der Landshuter Gastronomie, ausgelöst durch Beschränkungen in der Corona-Pandemie, ist es nicht nachvollziehbar ein konkurrierendes Gastrounternehmen mit Nebeneinnahmen zu bevorteilen. Ein weiteres Argument für eine Reduzierung der Sondernutzungsgebühren ist der Aufruf der Politik und Verbände an die Verpächter von betroffenen Gaststätten und Geschäften in den Krisenmonaten die Pacht zu reduzieren. Hier könnte die Stadt als Vorreiter und gutes Beispiel vorangehen.
gez.
die Stadträte
Lothar Reichwein (CSU)
Helmut Radlmeier, MdL (CSU)
Hans-Peter Summer (LM)
Prof. Dr. Thomas Küffner (LM)

