München/Landshut - pm (29.01.2021) Das Landtagsplenum beschloss diese Woche den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion, wonach Bayerns Lösung bei der Verwertung mineralischer Bauabfälle beibehalten werden sollte. Geht es nach der Fraktion, soll die geplante Mantelverordnung des Bundes zur Bauschutt- und Aushub-Verwertung nur mit einer sog. Länderöffnungsklausel in Kraft treten.
Dadurch soll ermöglicht werden, dass die bayerische Lösung weiter angewandt werden kann, um Kosten zu vermeiden.
Anlass des Dringlichkeitsantrages der CSU-Landtagsfraktion ist ein gegenteiliger Beschluss des Bundesrates: Künftig ist vorgesehen, dass bundesweit einheitliche Regelungen gelten. Für Bayern könnte das steigende Baupreise bedeuten, weil Abtransport von Bauschutt teurer wird. Landtagsabgeordneter Helmut Radlmeier zum Antrag: „Der bayerische Verfüll-Leitfaden gewährleistet seit vielen Jahren zuverlässig die regionale Verwertung von mineralischen Bauabfällen. Er hat sich all die Jahre bewährt“. Er würde für ortsnahe Verfüllungen und kurze Transportwege sorgen. Könnte der bayerische Verfüll-Leitfaden hingegen nicht mehr angewandt werden, käme es zu negativen Auswirkungen. Denn durch die strengeren Anforderungen des Bundes könnten größere Mengen an Bauschutt nicht mehr in Verfüllungen verwertet werden. „Die Folgen wären höhere Entsorgungs- und Baukosten und mehr Ausstoß an klimaschädlichem Kohlendioxid durch mehr LKW-Transporte. Und das in Zeiten von ohnehin steigenden Baukosten“, gab Radlmeier zu Bedenken.
Der Stimmkreisabgeordnete für die Region Landshut rechnete vor, dass ohne den bayerischen Verfüll-Leitfaden künftig rund 50 Millionen Tonnen Bauschutt und Aushub aus Bayern hinaustransportiert werden müssten. Dies würde zwei Millionen LKWs mit weiterem Kohlendioxid-Ausstoß entsprechen. Zudem würde ein nochmals deutlich erhöhter Bedarf an Deponien entstehen. Dem Antrag der CSU-Fraktion stimmte der Landtag mehrheitlich zu.
Bildunterschrift:
Die Wiederverwertung von Bauschutt soll bundeseinheitlich geregelt werden. Auf Antrag der CSU-Landtagsfraktion beschloss der Bayerische Landtag, dass der Freistaat sich weiterhin für länderspezifische Regelungen einsetzt, um steigende Baukosten zu vermeiden.
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