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ÖDP gegen Bundes-Lockdown: Sehr geringe Ansteckungsgefahr im Freien

Landshut - pm (15.04.2021) „Den geplanten Bundeslockdown halte ich für verfassungswidrig. Er wirkt zudem auch nur sehr schwach“, betont der ÖDP-Bundesvorsitzende Christian Rechholz. Massive Grundrechtseinschränkungen mögen in der Not als schnelle Ultima Ratio noch ihre Berechtigung haben, wie vor einem Jahr. „Längst aber hätte sich die Regierung eine Strategie überlegen müssen, um intelligente, zielführende und mildere Mittel anwenden zu können. Dazu verpflichtet uns auch das Grundgesetz“, so Rechholz.

Die geplante automatisierte Ausgangssperre, deren Wirksamkeit ohnehin schon mehrere Gerichte anzweifelten, ist eine Missachtung der Justiz, wie auch der frühere Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, feststellte.

Diese geplante Ausgangssperre setze an einer untauglichen Zahl an. Die Inzidenz ist eben kein Maß für die Anzahl der mit SARS-CoV-2-Infizierten, sondern lediglich ein Maß für die positiv Getesteten und ist so auch von der Anzahl der Tests abhängig. „Das RKI hatte jetzt über ein Jahr Zeit, angemessene Messkriterien zu entwickeln. Die Ausrede, man wisse es eben nicht besser, zählt heute nicht mehr. Mit einem Kompass, dessen Nadel derartig unpräzise ist, könnte ich auch kein Schiff sicher in den Hafen steuern“, findet der ÖDP-Bundesvorsitzende.

Nötig seien wissenschaftlich fundierte Untersuchungen der Übertragungswege, um endlich zu wissen, wo überhaupt Infektionen stattfinden. „Wir befinden uns quasi im Blindflug, auch nach einem Jahr immer noch. Wie kann das sein?! Wenn man nichts sieht, muss man das Licht anmachen, also Zahlen erheben und forschen“, fordert Rechholz. Kitas, Außengastronomie und Schulen dicht machen, gleichzeitig die Übertragungswege bei Massenunterkünften und in Betrieben einfach weitgehend zu ignorieren, ist sträflicher Leichtsinn in der Pandemie. „Wieso gibt es eine Testpflicht an Schulen, nicht jedoch in Betrieben und Behörden?“, fragt sich der ÖDP-Vorsitzende.

„Jedenfalls dürfe man nicht die Bürger für die Versäumnisse der Regierung auch noch dauerhaft einsperren.“ So sah das auch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen. Die Regierung habe nicht nachweisen können, dass sie andere, mildere Mittel geprüft oder die schon bestehenden Regeln ausreichend durchgesetzt habe. Auch genüge es nicht, die Wirksamkeit und Notwendigkeit einer Maßnahme lediglich auf bloße Vermutungen zu gründen, so das Gericht. Damit räumt das Gericht auch mit der Behauptung auf, die Corona-Politik der Bundesregierung sei wissenschaftsbasiert.

Am Montag erst schrieben führende Aerosol-Forscher einen Brandbrief an die Regierung, endlich ihre Erkenntnisse umzusetzen und forderten einen grundlegenden Strategiewechsel. Innen müsse man schützen, nicht außen. „Das zeigt, die geplante Ausgangssperre ist nicht nur unverhältnismäßig, sie ist auch kontraproduktiv. Solche Maßnahmen reduzieren die Akzeptanz und beschleunigen so die Pandemie, statt diese zu bremsen“, unterstreicht Rechholz. Angesichts der krass steigenden Folgeschäden an Bildung, Gesundheit, Psyche, der Zunahme sozialer Ungerechtigkeit und wirtschaftlicher Schäden, sei es höchste Zeit für eine intelligente und zielgerichtete Pandemie-Politik. Dazu gehöre auch, endlich weitere Experten ins Boot zu holen, statt stur an einem Kurs und undifferenzierten Holzhammer-Methoden festzuhalten.

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