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ÖDP stellt umfassenden Antrag zur Sturzflutvermeidung

Landshut – pm (01.07.2021) Die beiden Landshuter ÖDP-Stadträte Dr. Stefan Müller-Kroehling und Elke März-Granda fordern in einem aktuellen Antrag, alle Ursachen zu ermitteln und alle Möglichkeiten zu prüfen, die Gefährdungslage für Sturzfluten zu reduzieren. Sie wollen, dass das Thema im Sinne eines Aktionsplanes sehr systematisch von allen Seiten beleuchtet und das Problem umfassend angegangen wird.

Dazu gehört eine Überprüfung der vorhandenen Versiegelung ebenso wie eine Berücksichtigung bei weiteren geplanten Nachverdichtungen und Straßenbauten und damit einhergehenden Versiegelungen. Vielfältige Maßnahmen des verbesserten Regenrückhaltes wie Gründächer, Zisternen usw. müssen viel stärker genutzt werden, um das Wasser länger oder sogar ganz auf den Flächen zu halten und das Entwässerungssystem zu entlasten. Ab- und Einleitungen von angrenzenden Flächen müssen auf daher auch auf Zulässigkeit und Alternativen überprüft werden.

Auch außerhalb des bebauten Bereichs nennt der Antrag zahlreiche Ansatzpunkte: Die Straßen und Wege in Wald und Feldflur müssen in angepassterer, widerstandsfähiger Form gebaut werden. Der Ackerbau im Oberlauf der gefährdeten Täler muss viel weniger erosionsanfällig werden, damit die wertvolle Lösserde nicht in das Tal geschwemmt werden kann. Hinzu kommt ein strikter und proaktiver Schutz des Schutzwaldes und anderer Extensivelemente wie Ranken, und Hecken, die ebenfalls Erosion verhindern und den Abfluss bremsen.

"Nur wenn wir alle Möglichkeiten nutzen, das Risiko zu minimieren, kriegen wir dieses Problem wirkungsvoll in den Griff", so Dr. Stefan Müller-Kroehling, der sich umfassend ein Bild von den Schäden und den zahlreichen Ansatzpunkten gemacht hat. "Die Gemeinwohlbelange müssen Vorrang haben vor Einzelinteressen, wie sich auch hier wieder zeigt", so die Politiker im Sinne des Markenzeichens der ÖDP-Politik.

Antrag: Aktionsplan zum Schutz vor Sturzfluten unter Prüfung aller potenziell geeigneten Präventionsmaßnahmen
In Zusammenhang der aktuellen Sturzfluten werden im Rahmen eines Aktionsplanes systematisch alle geeigneten Maßnahmen wie folgt geprüft:

  • Alle Ursachen ermittelt und rechnerisch hinsichtlich ihrer Bedeutsamkeit bewertet
  • Berechnungen der maximal zu erwartenden Starkniederschlags- und korrespondierenden Abflussmengen auf Basis von Einzugsgebietsanalysen und Versiegelungsgraden usw. erstellt bzw. aktualisiert
  • Alle Möglichkeiten geprüft, den Regenrückhalt zu verbessern
  • Einleitungen und Ableitungen beispielsweise von Privatgrundstücken auf Notwendigkeit und Zulässigkeit geprüft
  • Möglichkeiten geprüft, vorhandene Versiegelungen zurückzuführen und Retentionsbereiche zu schaffen (incl. Rückhaltebecken, Dachbegrünung, Zisternen usw.), vorrangig durch Anreize
  • Bauplanungen, die auf einen höheren Versiegelungsgrad hinauslaufen, sorgfältig auf ihr zusätzliches summarisches Risikopotenzial geprüft und die Folgen bei Starkregenereignissen modelliert
  • Technische Möglichkeiten geprüft, die vorhandenen Straßen und Wege durch landschaftsangepasste Bauart und Pflege widerstandsfähiger zu machen
  • Einträge von Schlamm aus der Feldflur durch Vorgaben geeigneter Anbaumethoden und Feldfrüchte im Sinne der Bestimmungen zum Erosionsschutz so weit möglich abgestellt
  • Die Wald- und sonstigen Gehölzflächen überall erhalten, v.a. die Schutzwälder auf ihre Schutzwaldeigenschaft und -eignung überprüft und notwendige Maßnahmen der Waldverjüngung (v.a. Verbissschutz) und eines schonenden Waldumbaus durch Unterbau rechtzeitig durchgeführt, wo ein solcher notwendig ist

Begründung:

Die im Juni im Rahmen mehrerer Starkregenereignissen aufgetretenen massiven Hochwasserschäden v.a. am Roßbach mit Seitentälern zeigen, dass die Klimawandelfolgen bereits massive Schäden erzeugen. Alle Handlungsoptionen, dem zu begegnen, müssen geprüft und genutzt werden.

Vorrangiges Ziel ist, die Bachtäler des Landshuter Berglandes und ihre Unterlieger weniger anfällig für Starkregenereignisse und ihre negativen Folgen und Schäden zu machen. Dazu gehört ein wirksamerer Rückhalt von Wasserüberschussmengen durch unversiegelte Flächen, Rückhaltebecken, Gründächer ebenso wie die Vermeidung ungebremster Einleitungen und Ableitungen von Dachflächen privater und gewerblicher Bauwerke.

Alle baulichen Planungen, die erhöhte Versiegelungsgrade ergeben würden, müssen auch in dieser Hinsicht sorgfältig geprüft und dieser Aspekt mit abgewogen werden. Ggfs. sind bei der baulichen Überplanung von Flächen die Verdichtungs- und Versiegelungsgrade nicht weiter zu steigern, wenn sie in der Summe bereits jetzt zu risikoträchtig sind.

Straßen und Wege in der freien Landschaft (Wald, Feldflur) sind, auch auf Teilstücken, nicht als Schwarzdecken auszuführen, sondern mit geeigneten Bauweisen (Sand-Wasser-gebundene Decken mit markantem Dachprofil) und mit ausreichend dimensionierten Seitengräben, Querabschlägen, Durchlässen usw. zu versehen und regelmäßig (mind. 2 x jährlich) mit dem Grader und R2-Gerät zu warten.

Hochgradig erosionsanfällige Kulturen wie Mais oder Sojabohnen können Ausgangsflächen für Schlammlawinen sein und entsprechen in erosionsgefährdeten Hanglagen nicht der guten landwirtschaftlichen Praxis. Speziell in kühl-feuchten Frühjahren läuft die wärmebedürftige Sojabohne oft lückig und spät auf und lässt den Boden daher lange weitgehend unbedeckt. Beide Kulturen werden oftmals mit Glyphosat gegen Beikräuter behandelt. Am Oberlauf gefährdeter Bebauung müssen diese Risikofaktoren zukünftig durch geeignete Maßnahmen vertraglicher oder rechtlicher Natur wirkungsvoll ausgeschlossen werden.

Dauergrünland, Ranken, Hecken und ähnliche gliedernde Elemente müssen erhalten und im nötigen Umfang wiederhergestellt werden, da sie Erosion verhindern.

Waldflächen mit Schutzwaldeigenschaft nach Art. 10 BayWaldG müssen als solche erkannt und entsprechend pfleglich behandelt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Schutzwaldverzeichnisse veraltet sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Im Zweifelsfall ist Wald mit möglicher Schutzwaldeigenschaft (Wald an Steilhängen und auf erosionsgefährdeten Böden) planerisch und forstrechtlich wie solcher zu behandeln. Vorhandene Baumschäden in solchen Beständen (v.a. durch das eingeschleppte Eschentriebsterben) sind nicht als Vorwand für überstarke Eingriffe zuzulassen, sondern auch hier bestandsschonend vorzugehen.

Den Gemeinwohlbelangen und Schutzinteressen der Bürger ist auch im Zusammenhang mit den zahlreichen Ansatzpunkten für die Verringerung und Vermeidung einer Hochwassergefährdung durch Starkregenereignisse im Klimawandel Vorrang vor jedweden Einzelinteressen zu gewähren.

gez.: Dr. Stefan Müller-Kroehling und Elke März-Granda

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