Landshut - pm (14.07.2021) Eine Bauvoranfrage für ein Neubauvorhaben in Mitterwöhr an der Kreuzung KonradAdenauer-Straße und Breslauer Straße mit geplanten 70 Wohneinheiten soll am Freitag im Bausenat behandelt werden. Die Fraktion CSU/LM/JL/BfL hat sich in ihrer Fraktionssitzung mit diesem Bauvorhaben beschäftigt und steht den beantragten Befreiungen vom ohnehin schon großzügigen Bebauungsplan aus 1997 insgesamt kritisch gegenüber.
Insbesondere die Errichtung einer zweistöckigen Tiefgarage oder – im Falle eines Mobilitätskonzepts – einer einstöckigen Tiefgarage, die auch bei einer Einstöckigkeit ca. vier bis fünf Meter in den Boden reichen würde, lehnt die Fraktion einhellig ab. Bisher darf maximal 50 Zentimeter für die Schaffung von Parkplätzen in den Boden eingegriffen werden. Eine Befreiung kommt aus Sicht der Fraktion nicht in Betracht, da der
Bebauungsplan 1997 unter Berücksichtigung der Grundwassergefahren in Mitterwöhr gerade ohne Tiefgarage aufgestellt wurde. Angesichts der späteren Hochwasserereignisse wie in 2013 kann die Fraktion nicht nachvollziehen, welche veränderten Erkenntnisse nun eine Befreiung vom bisherigen Verbot einer Tiefgarage aus Sicht der Verwaltung rechtfertigen.
Ferner ist die Dimension des Vorhabens aus Sicht der Fraktion insgesamt zu reduzieren, da an mehreren Stellen die Baulinien und Baugrenzen des Bebauungsplans deutlich überschritten wurden. Gerade durch die überdimensionierte Planung wurde der hohe Stellplatzbedarf erst ausgelöst, die den Bauwerber anschließend zu derart großen Tiefgaragen veranlasst hat und die er nun durch ein Mobilitätskonzept zu kaschieren versucht.

