Schöner wohnen im Metzental: Der Beschluss im Umweltsenat würde es möglich machen. - Foto: W. Götz
Landshut – gw (16.12.2021) Seit rund 40 Jahren gibt es in Landshut Bestrebungen, dem Metzental den Status eines Landschaftsschutzgebietes zu widmen. Doch nun könnte das Ansinnen eine kuriose Wendung nehmen. Denn im letzten Beschluss im Umweltsenat dazu wurde nur noch von einem „Schutzgebiet“ geschrieben. So bliebe der Weg frei, die Flächen in Betongold zu verwandeln. Auch der Stadt gehörten dort Grundstücke. Die Lage spricht dafür, der Gutachter von der Schutzwürdigkeit der Landschaft.
Die Worte des Gutachters im Umweltsenat waren klar und deutlich: Die Rahmenbedingungen für ein Landschaftsschutzgebiet liegen vor. Kalkmagerrasen, hohe Artenvielfalt, Biotopverknüpfung und Bodenschutz, lauteten einige seiner Argumente. Er sprach ebenso vom Schutz der typischen Kulturlandschaft und dem Erhalt der unbebauten Landschaft im Metzental, als ökologischer Ausgleich zu den Belastungen im bebauten Isartal.
Sollte das Metzental zum Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden, gäbe es keine Einschränkungen für die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung, allerdings wären Wohn- oder Straßenbau dann eine Tabu. Zudem würde das Metzental zum Klimaschutz der Stadt beitragen. Von dort zieht kühle Luft hinunter in die Stadt. Ebenso hält es bei Starkregen Wasser zurück und mildert Sturzfluten ab. Auch Boden- und Grundwasserschutz wären positive Folgen. Obendrein hätte die Stadt die Möglichkeit mit dem Metzental Ausgleichsflächen für andere Bauvorhaben auszuweisen. Einen weiteren Aspekt bildet die stadtnahe Erholung für Spaziergänger.
Zur Historie: Bereits am 15. Dezember 2020 hatte das Stadtratsplenum den Bürgerantrag „Metzental soll Landschaftsschutzgebiet werden“ als zulässig beschlossen. Am 26. März 2021 folgte der nächste Schritt: Einstimmig beschlossen 40 Stadträte: Die Verwaltung wird jetzt beauftragt, das Verfahren zur Inschutznahme des geplanten Landschaftsschutzgebiet Metzental fortzuführen.“
Doch in der jüngsten Sitzung des Umweltsenats war das Wort „Landschaftsschutzgebiet“ im Beschluss nicht mehr enthalten. Es wurde reduziert auf „Schutzgebiet“. Böse Zungen könnten nun zu dem Schluss kommen, dass in Landshut neu dekliniert wird: Landschaftsschutzgebiet, Schutzgebiet, Baugebiet.
In der Sitzung wollte Rudolf Schnur (CSU) vom Gutachter explizit nochmals wissen, ob hier eine Schutzbedürftigkeit vorliegt, was dieser eindeutig bejate. Sitzungsleiter, Bürgermeister Dr. Thomas Haslinger (CSU) sprach von einem „Bewegen im Spannungsfeld des Gesamtspektrums“: Ob man alles unter Schutz stellen möchte, oder „Nein“ zum Landschaftsschutzgebiet sagt.
Sigi Hagl (Grüne) zeigte sich schockiert, dass man „jetzt zurückrudern will“. Das ermöglicht Grundstücksspekulationen, was Dr. Thomas Haslinger zurück wies. Unerfreut der aktuellen Entwicklung zeigte sich auch Elke März-Granda (ÖDP): „Ich vermisse jetzt den gemeinsamen Willen zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes“ und Hedwig Borgmann (Grüne) forderte: Wir müssen so ein Gutachten auch Ernst nehmen und anhand der Expertisen entscheiden.
Ein „Bürgereinbindungsverfahren“ durch die Verwaltung schlug Rudolf Schnur vor, um zu wissen, was die Grundstückseigentümer dazu meinen und was die Gemeinde Kumhausen dazu sagt. Baudirektor Johannes Doll nahm eine Antwort schon vorweg: „Kumhausen hat kein Interesse an einem Landschaftsschutzgebiet“.
„Was sich mit einem Landschaftsschutzgebiet am Staus quo ändert“, fragte Jürgen Wachter (FDP) in Richtung Verwaltung. Johannes Doll antwortete, dass in einem Landschaftsschutzgebiet eine Bebauung nur sehr schwer möglich sei. Um die privaten Eigentümer ging es Hans-Peter Summer (LM). Er zeigt sich jedenfalls nicht begeistert, ein Landschaftsschutzgebiet über private Flächen zu stülpen: „Das grenzt irgendwie an Enteignung“.
So ging es bei der Beschlussformulierung dann um „Landschaftsschutzgebiet“, um das gesamte Gebiet zu schützen, oder um „Schutzgebiet“, wobei hier nur Landschaftsbestandteile, wie Hecken oder Baumgruppen unter Schutz gestellt werden.
So wurde der von Sigi Hagl vorgeschlagene Beschluss: „Der Senat spricht sich grundsätzlich für eine Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes Metzental aus“, mit 4:7 verworfen, der Beschluss „Der Senat spricht sich grundsätzlich für eine Ausweisung eines Schutzgebietes aus“ mit 7:3 angenommen.
Falk Bräcklein (Linke/mut) protestierte zwar noch gegen die Beschlussfassung, wurde aber von Dr. Thomas Haslinger prompt zurückgepfiffen: „Sie haben jetzt nicht das Wort!“ Bräckleins Einwand war, dass der Umweltsenat nicht einen einstimmigen Beschluss des Plenums umstimmen kann. Das sehen auch seine Stadtratskollegen der Grünen und ÖDP so. Zwischenzeitlich haben diese einen Nachprüfungsantrag gestellt, ob das alles mit rechten Dingen zuging. Somit wird sich wiederum das gesamte Stadtratsplenum damit beschäftigen.
Im Nachgang erklärte Elke März-Granda im Gespräch: „Die halten ihr Wort nicht. So zieht sich das Verfahren noch weiter in die Länge“. Für Sigi Hagl wurden mit dem Beschluss „die Uhren auf Null gestellt“. Es ging den konservativen Kräften darum, das Verfahren zum Landschaftsschutzgebiet zu stoppen.