
Die Co-Vorsitzenden Herbert Lohmeyer (4. v. l.) und Anja König (mitte vorne) mit Mitgliedern des queeren Stammtisches.
Landshut – pm (06.01.2026) Queer Niederbayern hat sich am Dienstag in Landshut im Zollhaus zu einem Austauschtreffen zusammengefunden. Dabei stand erneut der Vorstoß von Bundesinnenminister Dobrindt über die Einführung eines Sonderregisters zur Erfassung von trans und nichtbinären Personen im Mittelpunkt. Die Initiative ruft dazu auf, ein solches Sonderregister zu verhindern und die Petition weiterhin zahlreich zu unterstützen.
Herbert Lohmeyer, Co-Vorsitzender von Queer Niederbayern, warnt eindringlich: „Ein Sonderregister für trans* und nichtbinäre Menschen bedeutet nicht mehr Sicherheit, sondern mehr Gefahr. Wer Menschen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität gesondert erfasst, macht sie sichtbar – und damit auch angreifbar. Der Staat darf Minderheiten nicht markieren, sondern muss sie schützen.“
Co-Vorsitzende Anja König ergänzt: „Solche Register widersprechen dem Grundgedanken unseres Rechtsstaats. Informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut – gerade in Deutschland, wo wir aus der Geschichte gelernt haben sollten, dass das Kategorisieren von Menschen nach persönlichen Merkmalen niemals harmlos ist.“ Ein eigenes Register für trans* und nichtbinäre Personen bedeutet eine Sonderbehandlung aufgrund eines höchstpersönlichen Merkmals. Das verstärkt Stigmatisierung und grenzt aus – statt Gleichberechtigung zu sichern.
Die gesonderte Erfassung von Geschlechtsidentitäten stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre dar. Betroffene verlieren die Kontrolle darüber, wer wann auf sensible Informationen zugreifen kann – mit der ständigen Gefahr eines unfreiwilligen Outings. Register schaffen Strukturen, die politisch missbraucht werden können. Gesellschaftliche Stimmungen und Mehrheiten ändern sich – Datensammlungen bleiben. Gerade queere Menschen sind bereits heute überdurchschnittlich von Hass, Bedrohungen und Gewalt betroffen.
Außerdem würde eine Erfassung dieser Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Diese stellt hohe Anforderungen an Zweckbindung und Datenminimierung. Gerade bei sensiblen Informationen gelten besonders strenge Maßstäbe; Art. 9 DSGVO regelt „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ mit einem grundsätzlichen Verarbeitungsverbot und engen Ausnahmen. Ein eigenes, gesondertes Register ist das Gegenteil von Datenminimierung – es schafft eine neue, besonders sensible Datensammlung, deren bloße Existenz bereits ein Risiko darstellt.
Weiterhin erhöht jede zusätzliche Datensammlung das Risiko von Datenpannen, unbefugten Zugriffen und Zweckentfremdung. Ein Sonderregister widerspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit und schafft neue Angriffsflächen.
Queer Niederbayern e.V. ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Petition (183950) im Portal des Deutschen Bundestages zu unterzeichnen und weiterzuverbreiten:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_07/_14/Petition_183950.nc.html

