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Tätlichkeiten nachts unter türkischen LKW-Fahrern, auch mit Mesereinsatz wegen Streit um Lohnzahlung

STRAUBING (20.09.2017)  Auf dem Gelände einer Tankstelle im Straubinger Osten geraten kurz nach Mitternacht  zwei türkische Lkw-Fahrer wegen Lohnforderungen in Streit. Es setzt Faustschläge und einer der Kontrahenten droht mit einem Messer - der Täter befindet sich mittlerweile in Haft.

Am Montag, 18.09, trafen sich kurz vor 01:00 Uhr ein 40-jähriger türkischer Lkw-Fahrer mit Wohnsitz in der Türkei und ein 43-jähriger türkischer Lkw-Fahrer und zugleich Kleinspediteur aus Österreich zu einem klärenden Gespräch wegen offenen Lohnzahlungen. Der 43-jährige ehemalige Auftraggeber wurde von zwei weiteren Lkw-Fahrern begleitet, die ebenfalls die türkische Staatsangehörigkeit haben. Das Treffen fand auf dem Gelände einer Tankstelle im Osten von Straubing statt.

Nachdem sich der 40-jährige Lkw-Fahrer nicht mit seinem ehemaligen Auftraggeber einigen konnte, eskalierte der zunächst nur verbale Streit. Zunächst schlug der 40-jährige seinem Kontrahenten mit der Faust ins Gesicht und drohte dann nach Angaben der anwesenden Zeugen mit einem Messer. Im Zuge der Auseinandersetzung zog sich der Kleinspediteur Schnittverletzungen in der Handinnenfläche zu. Anschließend trennten die beiden ebenfalls anwesenden Lkw-Fahrer die Streithähne und der 40-jährige türkische Lkw-Fahrer flüchtete vom Tatort.

Nach Eintreffen der verständigten Polizeistreifen kehrte der 40-jährige nach kurzer Zeit wieder zurück und wurde vorläufig festgenommen. Bei seiner Überprüfung stellte sich heraus, dass er aktuell wegen eines Haftbefehls des AG Nürnberg-Fürth zur Festnahme ausgeschrieben ist.

Der 43-jährige türkische Spediteur aus Österreich wurde bei der Auseinandersetzung leicht verletzt. Er erlitt Prellungen im Gesichtsbereich und Schnittwunden an der Handinnenfläche. Er wurde im Klinikum Straubing ambulant erstversorgt.

Die weiteren Ermittlungen in dem Fall wurden durch die Kriminalpolizei Straubing übernommen. Zur Klärung des genauen Tatverlaufs sind noch weitere Ermittlungen notwendig.

Bei der Überprüfung der bulgarischen Ausweisdokumente des 40-jährigen Kraftfahrers stellte sich heraus, dass es sich um Totalfälschungen handelt. Zudem verfügt der 40-jährige mit Wohnsitz in der Türkei über keinen gültigen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland.

Die Staatsanwaltschaft stellte gegen den 40-jährigen türkischen Staatsbürger Haftantrag wegen gefährlicher Körperverletzung. Er wurde nach erfolgter Vorführung beim Haftrichter am 19.09.17 in eine JVA eingeliefert. Gegen ihn wird wegen gefährlicher Körperverletzung, Urkundenfälschung und illegalem Aufenthalt ermittelt. Zudem besteht gegen ihn der bereits genannte Haftbefehl des AG Nürnberg-Fürth wegen einem bereits abgeschlossenen Verfahren wegen Urkundenfälschung.

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