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"Enkeltrick" - Angeblicher Neffe betrog Rentner (75) um einen mittleren fünfstligen Euro-Betrag

PAINTEN (03.03.2018) Ein 75-jähriger Rentner ist am Donnerstag, 01.03.2018, gegen 15.15 Uhr Opfer eines sog. „Enkeltrickbetrügers“ geworden. Die Kripo Landshut hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Ein bislang unbekannter Anrufer meldete sich telefonisch bei dem 75-Jährigen und gab sich als dessen Neffe aus.

Angeblich würde der Anrufer Geld für den Kauf einer Wohnung benötigen, worauf der Rentner seinem vermeintlichen „Neffen“ einen mittleren fünfstelligen Geldbetrag angeboten hat. Nachdem der angebliche Neffe zunächst selbst die Abholung des Geldbetrages angekündigt hatte, teilte er dem Rentner mit, wegen eines Staus nicht selbst rechtzeitig erscheinen zu können, aber es werde eine Bekannte für ihn das Geld in Empfang nehmen. Kurze Zeit später holte eine weibliche Person das Bargeld bei dem 75-Jährigen ab und entkam unerkannt. Wie für die Masche üblich, wurde der Rentner in der Zeit vom ersten Anruf bis zur Geldabholung nahezu andauernd vom unbekannten Anrufer durch Anrufe am Telefon gebunden.

Mit den Worten „Rate mal, wer da spricht“ oder ähnliche Formulierungen rufen die Betrüger bei zumeist älteren und allein lebenden Personen an und geben sich als nahe Verwandte, Enkel oder auch gute Bekannte aus und bitten kurzfristig um Bargeld. Als Grund wird meistens ein finanzieller Engpass oder eine Notlage vorgetäuscht um auf diese Weise das Opfer zur Zahlung zu bewegen.

Nicht selten werden die Opfer um sehr hohe Geldbeträge gebracht und verlieren dadurch sogar ihre ganzen Ersparnisse.

Das Polizeipräsidium Niederbayern warnt erneut vor dieser dreisten Betrugsmasche und möchte insbesondere auch Hinweise für Angehörige von älteren Menschen geben:

Informieren Sie sich als Angehöriger über die Betrugsform „Enkeltrick“
Sprechen Sie mit ihrem Angehörigen über Verhaltensweisen, an denen man Betrüger und ihre „Maschen“ erkennen kann.
Helfen Sie Ihrem Angehörigen dabei, ggf. den Vornamen im Telefonbucheintrag abkürzen zu lassen. Damit entziehen Sie den Tätern die Grundlage, auf Ihren Angehörigen aufmerksam zu werden.
Bestärken Sie Ihren Angehörigen darin, einfach aufzulegen, wenn ein Anruf verdächtig erscheint. Anschließend sollte die Polizei über 110 verständigt werden.
Hinterlassen Sie bei Ihrem Angehörigen Ihre Erreichbarkeit. So kann er im Zweifel mit Ihnen Rücksprache halten.
Wirken Sie darauf hin, dass Ihr Angehöriger keine größeren Geldbeträge oder Wertgegenstände zuhause aufbewahrt.
Wenn Ihr Angehöriger zu Hause Opfer einer Betrugsstraftat wurde: Unterstützen Sie ihn dabei, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.

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