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"Call-Center-Betrug" - 83-jähriger Landshuter übergibt hohen fünfsteligen Geldbetrag an falsche Polizeibeamte

call center betrugLandshut - pol (07.12.2019)  Am Donnerstag, 05.12., haben erneut sog. „falsche Polizeibeamte“ zugeschlagen. Ein Landshuter Rentner übergab einen fünfstelligen Geldbetrag an einen Unbekannten. Die Vorgehensweise ähnelt stets dem gleichen Muster. Durch geschickte Gespräche wirken die Anrufer derart überzeugend und veranlassen ihre arglosen, zumeist ältere Mitmenschen immer wieder zur Übergabe von sehr hohen Bargeldbeträgen oder Wertgegenständen.

In dem aktuellen Fall, der sich am Donnerstag Vormittag bis in die frühen Nachmittagsstunden abgespielt hat, rief zunächst ein gewisser „Christian Reimer“ bei dem 83-jährigen Mann an und gab sich als Kriminalbeamter aus. Angeblich seien zwei Rumänen festgenommen worden. Auf einem Zettel, den die Rumänen bei sich gehabt hätten, habe man die Adresse, Bankdaten des Rentners und eine Notiz über einen hohen Bargeldbetrag aufgefunden.

Auf Nachfrage des Anrufers, ob die Daten auf dem Zettel richtig seien, bestätigte der Rentner dies. Im Verlauf weiterer, über mehrere Stunden andauernde Telefonate, überzeugte der Anrufer den 83-Jährigen schließlich, dass ein Mitarbeiter seiner Hausbank offensichtlich in kriminelle Machenschaften verwickelt sei und der Rentner zur Aufklärung der Tat mithelfen solle.
Nachdem sich der Rentner nach der Echtheit des Anrufes über die Notrufnummer „110“ erkundigen wollte, meldete sich die vermeintlich echte Polizeieinsatzzentrale und bestätigte dem 83-Jährigen, dass es den Kriminalbeamten „Christian Reimer“ tatsächlich geben würde.

Mittels des sog. „Call-ID-Spoofings“ (Englisch für Manipulation/Verschleiern oder Vortäuschen) können Kriminelle Telefonanschlüsse technisch so manipulieren, dass falsche Telefonnummern angezeigt werden. Vor einem erneuten Telefonanruf muss der Hörer unbedingt aufgelegt werden. Das alleinige Ertönen des Freizeichens ist keine Gewähr dafür, dass die Leitung tatsächlich getrennt war. Eine im Telefondisplay angezeigte Rufnummer ist keine sichere Möglichkeit, einen Anrufer eindeutig zu identifizieren.

Kurz darauf hob der Rentner einen niedrigen fünfstelligen Betrag bei seiner Bank ab. Nachdem der Rentner von seiner Bank zu Hause ankam, teilte der angebliche Polizeibeamte dem Rentner mit, dass es sich bei dem von der Bank kurz zuvor ausbezahltem Geld um Falschgeld handeln würde. Zur Untermauerung dieser Aussage ließ der unbekannte Anrufer dem Rentner ein Gespräch zwischen einem Bankmitarbeiter und einem Rumänen mithören, in dem Gespräch spielte man dem 83-Jährigen vor, es würde sich tatsächlich um Falschgeld handeln.

Nachdem die Betrüger den Rentner letztendlich davon überzeugt hatten, es würde sich tatsächlich um Falschgeld handeln, übergab der Mann wenig später einem vermeintlichen „Zivilbeamten“ das Bargeld.

Der Abholer des Bargeldes wird folgendermaßen beschrieben: etwa 175 cm groß, schlanke Figur, er sprach gebrochen Deutsch, bekleidet war der Mann mit einem grauen Baseball-Cap, dunkler Jeans und weißen Turnschuhen. Zeugen, die am Donnerstag, in der Zeit zwischen 09.30 Uhr bis etwa 13.30 Uhr verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich Klötzlmüllerstraße/Sonnblickweg/St.-Pius-Weg beobachtet hat, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Landshut, Tel. 0871/9252-0 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Das Polizeipräsidium Niederbayern nimmt den aktuellen Fall erneut und wiederholt zum Anlass, vor dieser dreisten Betrugsmasche zu warnen. Der Warnhinweis gilt insbesondere auch an Familienangehörige und Bekannte von älteren Mitmenschen. Sprechen Sie unbedingt mit Ihren Eltern und Großeltern über diese Betrugsmaschen (Falsche Polizeibeamten/Behördenmitarbeiter, Enkeltrick oder Gewinnversprechen).

Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.
Die Polizei ruft Sie niemals unter der Notrufnummer „110“ an. Sollten Sie bei der Polizei zurückrufen, drücken Sie dabei nicht die „Rückruftaste“, da Sie sonst möglicherweise wieder bei den Betrügern landen. Wählen Sie die Nummer SELBST!
Wenden Sie sich ggf. an die örtliche Polizeidienststelle – wählen Sie auch hierbei die Nummer selbst.
Informieren Sie sich als Angehöriger über die verschiedenen Betrugsformen (Enkeltrick, falsche Polizeibeamte usw.)
Sprechen Sie mit ihrem Angehörigen über Verhaltensweisen, an denen man Betrüger und ihre „Maschen“ erkennen kann.
Helfen Sie Ihrem Angehörigen dabei, ggf. den Vornamen im Telefonbucheintrag abkürzen zu lassen oder entfernen Sie den Eintrag im Telefonbuch vollständig. Damit entziehen Sie den Tätern die Grundlage, auf Ihren Angehörigen aufmerksam zu werden.
Bestärken Sie Ihren Angehörigen darin, einfach aufzulegen, wenn ein Anruf verdächtig erscheint. Anschließend sollte die Polizei über 110 verständigt werden.
Hinterlassen Sie bei Ihrem Angehörigen Ihre Erreichbarkeit. So kann er im Zweifel mit Ihnen Rücksprache halten.
Wirken Sie darauf hin, dass Ihr Angehöriger keine größeren Geldbeträge oder Wertgegenstände zuhause aufbewahrt.
Wenn Ihr Angehöriger zu Hause Opfer einer Betrugsstraftat wurde: Unterstützen Sie ihn dabei, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.

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